Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dormagen kümmert sich in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern um die Pflege und den Erhalt der mehr als 180 Bau- und Bodendenkmäler in Dormagen.
Sie ist erster Ansprechpartner für Erlaubnisse, die bei Veränderungen oder Instandsetzungen von Denkmälern erforderlich sind. Dies gilt auch dann, wenn Entscheidungen beispielsweise in die Zuständigkeit der Oberen Denkmalbehörde beim Kreis fallen oder das LVR-Amt für Denkmalpflege fachlich einbezogen werden muss. Bei Fragen der Eigentümer berät die Untere Denkmalbehörde gern. Oft empfiehlt es sich, sie schon sehr frühzeitig in ein Vorhaben einzubeziehen.
Die Untere Denkmalbehörde kümmert sich um Fördermittel für Denkmaleigentümer und erteilt Steuerbescheinigungen für Aufwendungen an Denkmälern.
Auch Eintragungen in die Denkmalliste werden von der Unteren Denkmalbehörde vorgenommen. Hier befinden sich die Denkmalakten mit Plänen, Schriftverkehr, Fotos und weiteren Unterlagen zu den Objekten.
Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Denkmalbehörden sind auch ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die sich beispielsweise um den Erhalt eines Denkmals sorgen (§ 30 DSchG NW). Sie werden im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband von den Kommunen für je fünf Jahre bestimmt. Die ehrenamtlichen Beauftragten beobachten die örtlichen Vorhaben, Planungen und Vorgänge, die die Interessen der Denkmalpflege berühren, und vermitteln Informationen an die Denkmalbehörden.
Kontakt:
Harald Schlimgen
Tel.: 02133/257-3000 oder
Diana Drillen
Tel. 02133/257-3031
E-Mail: denkmalschutz[@]stadt-dormagen.de
Weitere Links zum Denkmalschutz: