Die Stadt Dormagen hat eine umfassende Aufklärungskampagne zur Prävention gegen den Missbrauch von Lachgas gestartet. Diese Initiative zielt darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger über die potenziellen Gefahren des Konsums von Lachgas aufzuklären und ein Bewusstsein für die Risiken zu schaffen. Lachgas wird häufig als „Spaßdroge“ in Partyszenen verwendet, da es kurzfristig euphorisierende Effekte hervorrufen kann. Doch der Missbrauch dieser Substanz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht und in schweren Fällen sogar langfristige neurologische Schäden.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Bevölkerung über die Risiken des Lachgas-Missbrauchs aufzuklären“, erläutert Bürgermeister Erik Lierenfeld. „Wir möchten insbesondere junge Menschen erreichen und sie dazu ermutigen, verantwortungsbewusst mit solchen Substanzen umzugehen. Prävention ist der Schlüssel, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.“
Hier erfahren Sie alles zum Thema Lachgas, seinen Risiken und möglichen Folgen.
Aufklärungskampagne zur Prävention gegen Lachgas
Fragen und Antworten
Was ist Lachgas?
Eigentlich wird Lachgas (fachlich: Distickstoffmonoxid (N2O)) zum einen von Ärzten als Schmerz- und Betäubungsmittel u.a. bei Narkosen und zum anderen in der Industrie z.B. in Sahnekartuschen benutzt. Es ist farb- und geruchslos.
Der Erwerb, Besitz und Konsum von Lachgas-Kartuschen (auch als Sahnekapseln
bekannt) ist in Deutschland bislang nicht verboten. Andere Länder haben aufgrund der drohenden Gefahren bereits Verbote erlassen – so beispielsweise die Niederlande, Großbritannien, Dänemark und Frankreich.
Welche Wirkung hat Lachgas?
Lachgas erzeugt ein kurzes Gefühl von Euphorie und Leichtigkeit, das nur wenige Minuten anhält. Dabei kann es zu Lachanfällen, Entspannung und manchmal auch leichter Benommenheit führen. Der Effekt kann auch traumähnlich sein oder Halluzinationen hervorrufen. Die Wirkung setzt sehr schnell ein, was es für viele attraktiv macht. Diese hält allerdings nur kurz an und veranlasst oft dazu, Lachgas häufig kurz hintereinander zu nehmen.
Welche Probleme und Schäden können mit dem Konsum auftreten?
- Sauerstoffmangel: Lachgas raubt deinem Gehirn den Sauerstoff! Du fühlst dich kurz benommen und leicht – aber das liegt daran, dass dein Gehirn beginnt zu "ersticken". Bei zu viel Lachgas oder falscher Anwendung drohen Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit oder sogar Tod durch Ersticken.
- Nervenschäden: Du kannst dauerhafte Nervenschäden davontragen! Häufiger Konsum zerstört die Nervenzellen. Das bedeutet: Kribbeln in Händen und Füßen, Taubheitsgefühle und Koordinationsprobleme, die nie wieder weggehen. In schlimmen Fällen können sogar Lähmungen auftreten.
- Unfälle: Du verlierst die Kontrolle über deinen Körper! Lachgas macht dich schwindelig und beeinträchtigt deine Bewegungen. Stürze und schwere Unfälle sind vorprogrammiert – auch dann, wenn du glaubst, du hast alles im Griff.
- Sucht: Lachgas mag nicht sofort süchtig machen, aber der Kick kann dich dazu verleiten, es immer wieder zu benutzen. Was als Spaß beginnt, endet mit gesundheitlichen Schäden, die du nicht rückgängig machen kannst.
- Außerdem können Kälteverbrennungen, Hirnschäden, Kopfschmerzen oder Psychosen (veränderte Wahrnehmung und Halluzinationen) auftreten!
Lachgas und Straßenverkehr? Das sind die Strafen, die dich erwarten:
- Geldstrafen: Fahren unter Lachgaseinfluss wird wie Fahren unter Alkohol oder Drogen behandelt. Bußgelder von mehreren hundert bis tausend Euro sind keine Seltenheit.
- Punkte in Flensburg: Wer mit Lachgas im Blut erwischt wird, kassiert Punkte in Flensburg.
- Führerscheinentzug: Wenn du unter Lachgas ein Fahrzeug führst – egal ob Auto, Motorrad oder sogar Fahrrad und E-Roller – und erwischt wirst, riskierst du den Entzug deines Führerscheins. Wenn du noch keinen Führerschein hast, kann es sein, dass du ihn erst viel später machen darfst!
- Freiheitsstrafe: Falls du jemanden verletzt oder einen schweren Unfall verursachst, kann es richtig ernst werden. In solchen Fällen drohen sogar Freiheitsstrafen.
Wo kann ich mich informieren und wo bekomme ich Beratung und Hilfe?
- Jugendzentrum „Die Rübe“: 0177 6724738 oder a.stefen[@]diakonie-rkn.de
Suchtkrankenhilfe Caritas (im RKN), Unter den Hecken 44 (1. Etage), 02133/2500333, fachambulanz[@]caritas-neuss.de