Ökokonto

Das Ökokonto ist ein Planungsinstrument, um vorsorgend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zu bevorraten. Im Rahmen eines Ökokontos kann die Stadt schon vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und später refinanzieren. In der Bauleitplanung kann die Gemeinde auf die Flächen des Ökokontos zurückgreifen („abbuchen“). Ebenso wird Investoren oder Bürgern eine Alternativmöglichkeit geboten, ihre aus Bauvorhaben resultierenden Ausgleichsverpflichtungen über das Ökokonto ausgleichen. Bei Ökokontoflächen handelt es somit nicht um Ausgleichsflächen, die unmittelbar aus einem Bauvorhaben oder einem Bebauungsplan resultieren.

Andere Möglichkeiten, den Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren wären der direkte Ausgleich in einem B-Plan oder einem extra für diesen Zweck aufgestellten parallelen B-Plan. Der direkte Ausgleich kann als gestalterisches / planerisches Instrument im Rahmen von größeren Planvorhaben (Baugebiete) zweckgemäß sein, beispielsweise um eine Ortsrandeingrünung festzusetzen. Der Ausgleich über das Ökokonto erweist sich in jedem Fall als besser, wenn es sich um kleinere Eingriffe handelt, deren Ausgleich vor Ort sich als schwierig oder unmöglich erweist.

Gesetzliche Grundlage des Ökokontos ist der § 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Hiernach sind nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren. § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht es, dass der Ausgleich an anderen Stellen als am Ort des Eingriffs erfolgen kann. Durch § 135a Abs. 2 Satz 2 wird ermöglicht, dass die Maßnahmen zum Ausgleich bereits vor den Baumaßnahmen und der Zuordnung durchgeführt werden können.

Die Einrichtung eines Ökokontos wurde durch den Rat der Stadt Dormagen am 01.06.2006 beschlossen. Das Ökokonto - Ausgleichsflächenkonzept Dormagen (Stand 2015) bildet hierbei die Arbeitsgrundlage (s. Anlage 1). Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern und die Ziele der Raumordnung und des Naturschutzes berücksichtigen, wurden aus naturschutzfachlicher Sicht 5 Suchräume definiert (s. Anlage 2), in denen potenziell für Ausgleichsmaßnahmen geeignete Flächen liegen.

Die ökologische Wertigkeit der Flächen kann durch verschiedene Maßnahmen wie Beweidung, Anpflanzung, Mahdgutübertragung u.v.m. gesichert und gesteigert werden. Die aufgewerteten Flächen erhalten anhand der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW“ (LANUV) einen Wert in Ökologischen Werteinheiten (ÖWE) und werden in das Ökokonto aufgenommen. Aus diesem Ökokonto können die Verursacher eines Eingriffes in Natur und Landschaft durch den Erwerb von ÖWE den Ausgleich sicherstellen. Die Effizienz der Maßnahmen wird durch ein Monitoring durch die Biologische Station im Rhein-Kreis Neuss sichergestellt.

Aktuell umfasst das Ökokonto 22 Flächen (Stand 11.10.2022). Die Aufnahme weiterer Flächen wird derzeit vorbereitet.

Die ÖWE wird in Dormagen mit 3,70 € zzgl. Mwst. in Rechnung gestellt.

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