Brandschau

Beschreibung

Die Brandschau ist eine regelmäßige Überprüfung von brandschaupflichtigen Objekten (auch zusammen mit anderen Ämtern). Die Brandschau wird in der Regel in Abständen von fünf Jahren durchgeführt .
Eine Terminabsprache und das entsprechende Anschreiben erfolgen durch das Amt. Je nach Aufwand bzw. Größe und Nutzung des Objektes kann die Brandschau zwischen einer und acht Stunden dauern.

Gebühren

  • 48,06-62,38 € pro Stunde

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Brandschauverordnung NRW (BrSchVO) vom 12.06.1984

Zuständige Organisationseinheit(en)

Gefahrenabwehr und -vorbeugung