Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Beschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind aus verschiedensten Gründen auf Leistungen der Jugendhilfe angewiesen. Diese sind im Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) verankert und bieten ein Vielzahl von Angeboten. Neben Beratungen gibt es im Rahmen des erzieherischen Bedarfs ambulante, teilstationäre und vollstationäre Jugendhilfen sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) befasst sich mit der Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie der finanziellen Abwicklung der Hilfen, die über Drittanbieter abgewickelt werden. Die Notwendigkeit und Geeignetheit der einzelnen Leistungen werden zuvor vom sozialpädagogischen Dienst (SpD) in Zusammenarbeit mit dem Anspruchsinhaber und dessen Familie festgestellt.
Finanzielle Abwicklung bedeutet zum Einen die Übernahme der Kosten; d. h. Auszahlung von Pflegegeldleistungen oder Heimunterbringungskosten u. s. w. und zum Anderen die Verfolgung von Ansprüchen der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern oder Dritten.

Des Weiteren erfolgt zur Refinanzierung der Jugendhilfeausgaben, im Rahmen der gesetzlich geregelten Kostenbeitragsverpflichtung, in der WJH die Heranziehung der Eltern und Hilfeempfänger bei teilstationären und stationären Unterbringungen zum Kostenbeitrag.

Die Leistungen der Jugendhilfe können Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahre, junge Volljährige im Alter von 18-21 Jahre und die Eingliederungshilfe im Alter von 0-27 Jahre in Anspruch nehmen.


Ansprechpartner:

 

Diana Wülbeck                               Teamleiterin
Edith Dapa-Kaledat                        Sachbearbeiterin  Buchst. A - Ha
Oliver Link                                       Sachbearbeiter Buchst. Hb - Ki
Jacqueline Kotzur                          Sachbearbeiterin  Buchst. Kj - Me
Michaela Schmitz                           Sachbearbeiterin Mf - Re, Einzelfälle
Silke Beier-Bönsch                         Sachbearbeiterin  Buchst. Rf – Z, Pflegefamilien
 

 

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