Bewachungsgewerbe, Erlaubnis

Beschreibung

Für die gewerbesmäßige Bewachung des Lebens oder Eigentums fremder Personen (wird im Merkblatt ausgeführt) ist eine Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung notwendig.

Gebühren

Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung im voraus fällig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 750,00 - 1.000,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis/Pass
  • Führungszeugnis für Behörden der Belegart "O" - nicht älter als drei Monate - (das Führungszeugnis wird bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt).
  • Gewerbezentralregisterauskunft
    (Die Auskunft kann bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden)
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Nachweis der erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten in Höhe von mindestens 5.000 €
  • Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 6 der Bewachungsverordnung. Mindesthöhe der Versicherungssummen: Personenschäden 1 Mio. €, Sachschäden 250.000 €, Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €, reine Vermögensschäden 12.500 €
  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer, dass der Antragsteller über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden und mit ihnen vertraut ist (Unterrichtungsnachweis). Je nach Art der angestrebten Tätigkeit ist alternativ der Nachweis einer Sachkundeprüfung vorzulegen.
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Handelsregisterauszug (soweit im Handelsregister eingetragen)
  • Beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrages ( nur bei juristischen Personen )

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Gewerbeordnung, Bewachungsverordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt