Spielautomaten, Geeignetheitsbestätigung

Beschreibung

Geldspielgeräte nach der Gewerbeordnung können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Gebühren

Verwaltungsgebühr für die Geeignetheitsbestätigung

  • Aufstellort in Gaststätten  50 €
  • Aufstellort in  Spielhallen 300 €

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe des Aufstellortes sowie Art und Anzahl der Geldspielgeräte
  • Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt