Baustelle/Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Beschreibung

Baustellenanordnungen für die Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum/ Absicherung von Arbeitsstellen gem. § 45 Abs. 6 StVO;
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Größere Baumaßnahmen müssen mindestens 1 Monat vorher beantragt werden.

Dem Antrag ist ein Lage- und Regelplan (gemäß Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) bzw. ein Verkehrszeichenplan beizufügen.

Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahme länger als beantragt dauert, ist bei der Straßenverkehrsbehörde rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen.

Für Arbeiten kleineren Umfanges (maximal 5 Arbeitstage) besteht die Möglichkeit eine Jahresgenehmigung zu beantragen, diese berechtigt zur Teilenahme an einem vereinfachten Anordnungsverfahren (max. Bearbeitungszeit 3 Tage). Diese Jahresgenehmigung beinhaltet folgende Regelpläne: BI/1, BI/3, BII/1, BII/5 und BI/2 in abgewandelter Form.
 

Gebühren

Je nach Dauer und Auswirkung auf den öffentlichen Straßenverkehr zwischen 40,00 € und 200,00 €

Verlängerung:
Je nach Dauer und Größe der Baumaßnahme zwischen 20,00 € und 55,00 €
 

Formulare

Antrag Baustelle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag Baustellensicherung Verlängerung im öffentlichen Verkehrsraum

Antrag auf Verlängerung einer Baustellenanordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin