Fronleichnamsprozessionen, Martinsumzüge etc.

Beschreibung

Umzüge im geschlossenen Verband gemäß § 27 StVO sind formlos bei der Straßenverkehrsbehörde anzumelden.  Die Anmeldung sollte den Termin (Datum, Uhrzeit, wenn möglich Beginn und Ende) und ein genaue Beschreibung des Zugweges beinhalten.

Die Straßenverkehrsbehörde wird ggf. die Polizei und die Busverkehr Rheinland GmbH informieren.
 

Gebühren

keine

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin