Fronleichnamsprozessionen, Martinsumzüge etc.
Beschreibung
Umzüge im geschlossenen Verband gemäß § 27 StVO sind formlos bei der Straßenverkehrsbehörde anzumelden. Die Anmeldung sollte den Termin (Datum, Uhrzeit, wenn möglich Beginn und Ende) und ein genaue Beschreibung des Zugweges beinhalten.
Die Straßenverkehrsbehörde wird ggf. die Polizei und die Busverkehr Rheinland GmbH informieren.
Gebühren
keine
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Claudia Beivers
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-381
zum Kontaktformular
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
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