Halteverbotzone, Einrichtung

Beschreibung

Anlässlich eines Umzuges o.ä. kann es erforderlich sein, den öffentlichen Parkraum freizuhalten. In diesem Fall kann bei der Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung einer Haltverbotzone beantragt werden.
Hinweis: Die Verkehrszeichen werden nur angeordnet und müssen vom Antragsteller besorgt und aufgestellt werden.
 

Gebühren

15,00 - 80,00 € (je nach Dauer)

Formulare

Halteverbotzone, Antrag

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin