Parken im eingeschränkten Halteverbot

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es lt. § 46 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot zu erteilen.
Die Antragstellung sollte in der Regel 14 Tage vorher erfolgen.
 

Gebühren

12,00 - 120,00 € (je nach Dauer)

Formulare

Antrag Fußgängerzone

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt

Ansprechpartnerin