Parken im eingeschränkten Halteverbot
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es lt. § 46 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot zu erteilen.
Die Antragstellung sollte in der Regel 14 Tage vorher erfolgen.
Gebühren
12,00 - 120,00 € (je nach Dauer)
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Claudia Beivers
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-381
zum Kontaktformular
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-381
zum Kontaktformular