Plakatwerbung, Wahlplakate, Großraumplakate, Wesselmannständer

Beschreibung

Das Anbringen von Plakaten/Plakatständern im öffentlichen Verkehrsraum erfüllt den Tatbestand der Sondernutzung und bedarf einer gebührenpflichtigen Sondernutzungserlaubnis.
Es sind maximal 30 Plakate pro Veranstaltung zulässig.
Die maximale Größe eines Plakates darf 0,5 qm nicht überschreiten, da sonst hierfür ein Baugenehmigungsantrag zu stellen ist.
Plakate dürfen nur in einem Abstand von 4 Lichtmasten, jedoch nicht an Verkehrseinrichtungen, Bäumen, Ampeln, in Kreuzungsbereichen etc. angebracht werden.
Die Plakate sind am folgenden Werktag nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis zu entfernen.

Plakatwerbung innerhalb von geschlossenen Ortschaften aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden bedarf keiner Sondernutzungserlaubnis. Die Wahlwerbung darf innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen vor dem Wahltag durchgeführt werden.
Die Plakate sind spätestens an dem auf den Wahltag folgenden Samstag vollständig zu entfernen.

Für das Aufstellen von Großflächenplakaten (Wesselmannständern) auf städtischen Grünflächen ist eine Einzelgenehmigung zu beantragen.

Für sonstige städtische Grundstücke ist der Antrag bei der städtischen Liegenschaftsverwaltung (Fachbereich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften - F 2) zu stellen.

Der Antrag sollte spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin eingereicht werden, da bei einer beabsichtigten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Fachbereiche an der Entscheidung beteiligt werden müssen.
 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt