Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, Ausnahme
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mögliche eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 StVO zu erteilen.
In der Regel ist der Antrag 14 Tage vorher bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Nach Antragstellung wird geprüft, ob diese Vorraussetzungen vorliegen.
Gebühren
Je Sonn-/ Feiertag 55,00 € bis maximal 350,00 €
Formulare
Ausnahmegenehmigung bei Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Claudia Beivers
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-381
zum Kontaktformular
E-Mail: claudia.beivers[@]stadt-dormagen.de
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