Warenauslagen, Verkaufsstände, Aufstellen von Tischen und Stühlen
Beschreibung
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Nutzung mit Angabe über
- Ort
- Art
- Umfang und
- Dauer
einzureichen.
Gebühren
siehe Gebührentarif Link