Baugenehmigung, Bauberatung, Bauantrag
Beschreibung
Die Bauaufsicht erteilt Baugenehmigungen für private und gewerbliche Vorhaben (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser, Nutzungsänderungen, Abbrüche u.a.m.) aufgrund der Bestimmungen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Es überwacht die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung und der Instandhaltung von baulichen Anlagen.
Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsicht einzureichen. Die vorgelegten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Brauchbarkeit überprüft. Erforderliche Stellungnahmen anderer Ämter und Dienststellen werden von der Bauaufsicht eingeholt. Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall bis zu sechs Wochen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, drei Monate im normalen Verfahren.
Bitte beachten Sie: Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einem Bauvorlagenberechtigten (§ 70 BauONW) durch Unterschrift anerkannt sein.
Bitte richten Sie sich bei weiteren Fragen - auch wegen der vorzulegenden Unterlagen - an den für Ihren Bezirk zuständigen Mitarbeiter.
Gebühren
ab 50 Euro
Benötigte Unterlagen
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- Amtlicher Lageplan
- Bauantrag
- Baubescheinigung
- Bauzeichnungen
- Berechnung des Bruttorauminhaltes
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Betriebsbescheinigung
- Grundrisse und Ansichten (falls vorhanden)
- Katasterplan oder Abzeichnung der Flurkarte
- Lageplan
- Nachweis ausreichender Stellplätze
- Schallschutznachweis
- Standsicherheitsnachweis
- Wärmeschutznachweis nach ÖVO
Formulare
Abweichung, Befreiung, Verfahrensfreie Vorhaben
Antrag auf Grundstücksteilung Negativzeugnis
Anzeige der Beseitigung von Anlagen § 62, Abs. 3, Satz 3
Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauONRW
befristete Nutzungsänderung § 64, Abs. 2 BauONRW
Betriebsbeschreibung gewerblich
Betriebsbeschreibung Land- und Forstwirtschaft
Genehmigung der Beseitigung von Anlage § 62, Abs.3, Satz 2
Merkblatt Gebäudeeinmesspflicht
Referentielles Baugenehmigungsverfahren nach § 66 BauONRW
Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauONRW
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: christiane.glaeser[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-861
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E-Mail: heike.hachenberg[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-815
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