Unterhaltssicherungsangelegenheiten

Beschreibung

 

Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

Die Anträge auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden angenommen, auf Vollständigkeit überprüft und an die bearbeitende Stelle

(Kreisverwaltung Neuss, Unterhaltssicherung, 41513 Grevenbroich)

weitergeleitet. Von dort erhält der Bürger weitere Nachricht sowie den Bescheid.

Für die Bearbeitung der Buchstaben A-Z:

Frau Broch

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag (ausgefüllt)
  • Durchschrift des Einberufungsbescheides zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde
  • ggfls. Mietvertrag
  • ggfs. Versicherungsnachweise (z.B. priv. Haftpflicht)
  • ggfs. Geburtsurkunde des Kindes

Zuständige Organisationseinheit(en)

Versicherungsamt (Rentenstelle)