Bauordnung

Beschreibung

Das bauordnungsrechtliche Verfahren sichert die städtebaulichen Baulange bei der Bebauung und Nutzung von Grundstücken. Die Stadt Dormagen versucht, eine rechtssichere und zügige Verfahrensabwicklung im Interesse der Bauherren und der Bauwirtschaft zu gewährleisten.
Die Bearbeitungszeiten für Bauanträge sollen nicht länger als vier Wochen betragen.

Die Stadt Dormagen prüft und erteilt als Untere Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigungen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben.

Genehmigungsfreie Bauvorlagen können von der Stadt Dormagen freigestellt bzw. zurückgewiesen werden.

Zu den Dienstleistungen des Produktes gehören:

  • Beratung von Bauherren und Investoren
  • Bescheidung von genehmigungspflichtigen Bauanträgen (Baugenehmigung)
  • Freistellung bzw. Zurückweisung von genehmigungsfreien Bauvorlagen
  • Bescheidung von Bauvoranfragen (Vorbescheide)
  • Bauüberwachung
  • Baulasten (Auskünfte/Eintragungen)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • Stellungnahmen zur Teilung von Grundstücken
  • Statikprüfung
  • Wiederkehrende Prüfungen

Gebühren

Berechnungsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

örtliche Bebauungspläne

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Baugesetzbuch, Landesbauordnung NRW

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bauaufsicht und Bauverwaltung

Ansprechpartner(innen)