Negativattest/Vorkaufsrecht (Bescheinigung)

Beschreibung

Negativattest, Bescheinigung bezüglich des Verzichts auf Vorkaufsrechte nach §§ 24 f. Baugesetzbuch (BauGB)

Das Negativattest ist eine Bescheinigung für den Notar, dass die Stadt Dormagen kein Vorkaufsrecht hat bzw. auf das ihr zustehende Vorkaufsrecht verzichtet. Dieses muss dem Grundbuchamt vorliegen, damit der Eigentumswechsel in das Grundbuch eingetragen werden kann.
Jeder Gemeinde stehen nach dem Baugesetzbuch allgemeine bzw. besondere Vorkaufsrechte zu. So käme die Ausübung eines Vorkaufsrechtes beispielsweise für Flächen in Frage, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und mit einer Nutzung für öffentliche Zwecke dargestellt sind (z.B. als öffentliche Verkehrsfläche, Grünfläche o.ä.).

Die Anfrage wird normalerweise von dem Notar gestellt, der den Kaufvertrag beurkundet. An diesen wird das entsprechende Negativattest ausgestellt; die Gebühr wird vom Käufer erhoben.

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa zwei bis vier Wochen.

Gebühren

25,00 €

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Liegenschaften und Umweltschutz