Städtebau- und Planungsrecht, Auskunft zu städtebaulichen Anfragen (Baubürgerbüro)
Beschreibung
Auskünfte zu Städtebau- und Planungsrecht nach Angaben zum fraglichen Grundstück (Straße, Hausnummer, Gemarkung - Flur - Flurstück, Fotos, aktueller Lageplan), Beantwortung städtebaulicher Anfragen
Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich erfolgen, dann in einem formlosen Antrag mit allen erforderlichen Angaben.
Eine mündliche Anfrage kann in der Regel sofort erfolgen, die schriftliche Anfrage wird nach einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen beantwortet. Die Bearbeitungsdauer kann sich erhöhen, wenn die Anfrage beispielsweise unbeplante Gebiete betrifft, Abstimmungsgespräche mit anderen Ämtern, Behörden, betroffenen Nachbarn o.ä. notwendig sind, es sich um Abweichungen oder Befreiungen handelt etc. (evtl. wäre dann auch eine Bauvoranfrage erforderlich).
Falls Sie detaillierte Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an einen der unten genannten Ansprechpartner.
Gebühren
Eventuell Kostenbeteiligung für Kopien und Plots
Benötigte Unterlagen
- genaue Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung-Flur-Flurstück, Fotos, aktueller Lageplan) und - wenn vorhanden -
- Planzeichnungen / Skizzen Ihres Vorhabens
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Bebauungspläne
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Baugesetzbuch
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: oliver.ennenbach[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-829
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E-Mail: bettina.hoffmann[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-305
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