Grundbucheintragungen - Bewilligung und Löschung städtischer Rechte
Beschreibung
Im Rahmen von Grundstücksgeschäften werden in der Regel Eintragungen und Löschungen im Grundbuch erforderlich. Soweit es sich um städtische Rechte handelt, können hierfür Eintragungs- und Löschungsbewilligungen beim Grundstücksmanagement beantragt werden.
Bei Fragen rund um das Thema Grundstücke schreiben Sie uns per Mail.
Hinweis: Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch können Sie für ihren Grundbesitz innerhalb des Stadtgebietes Dormagen beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes Neuss, Breitestraße 48, 41460 Neuss, Tel.: 02131/2890, beantragen.
Gebühren
- 35,00 € je Recht gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen
Bauen Baugrundstücke
Zuständige Organisationseinheit(en)
Liegenschaften und Umweltschutz
Ansprechpartner(innen)
E-Mail: irene.krautstein[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-479
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E-Mail: birke.lachnicht-marx[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-233
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