Grundbucheintragungen - Bewilligung und Löschung städtischer Rechte

Beschreibung

Im Rahmen von Grundstücksgeschäften werden in der Regel Eintragungen und Löschungen im Grundbuch erforderlich. Soweit es sich um städtische Rechte handelt, können hierfür Eintragungs- und Löschungsbewilligungen beim Grundstücksmanagement beantragt werden.

Bei Fragen rund um das Thema Grundstücke schreiben Sie uns per Mail.

Hinweis: Auskünfte und Auszüge aus dem Grundbuch können Sie für ihren Grundbesitz innerhalb des Stadtgebietes Dormagen beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes Neuss, Breitestraße 48, 41460 Neuss, Tel.: 02131/2890, beantragen.
 

 

Gebühren

  • 35,00 € je Recht gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen

Bauen Baugrundstücke

Zuständige Organisationseinheit(en)

Liegenschaften und Umweltschutz

Ansprechpartner(innen)