Ortsrecht der Stadt Dormagen
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Gemeinden für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Diese aus Artikel 28 des Grundgesetzes folgende verfassungsrechtliche Vermutung für die Allzuständigkeit der Kommunen wird durch den Katalog der Gemeindehoheiten konkretisiert. Die Gemeinden haben die Gebietshoheit, die Organisationshoheit, die Personalhoheit, die kommunale Finanzhoheit, die kommunale Planungshoheit und letzendlich die Rechtsetzungshoheit für die Aufgaben im eigenen Wirkungskreises.
Und so wird das Leben in einer Stadt wie Dormagen durch städtische Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen oder auch Benutzungs- und Entgeltordnungen ebenso mitbestimmt wie durch Bundes- oder Landesrecht. Die Bürgerinnen und Bürger haben über die von ihnen gewählten Ratsmitglieder die Möglichkeit, Ortsgesetze zu schaffen, die das örtliche Leben und das Arbeiten der Stadtverwaltung beeinflussen.
Die nachfolgende Sammlung des Ortsrechts der Stadt Dormagen dient dazu, Ihnen einen schnellen und umfassenden Überblick über die zurzeit geltenden ortsrechtlichen Bestimmungen zu ermöglichen.
Die einzelnen Satzungen und Verordnungen sind als PDF-Dateien hinterlegt. Um eine PDF-Datei zu öffnen, benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“, dass Sie hier kostenlos herunterladen können. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzfristige Bedeutung haben, sowie Bebauungspläne und ähnliche Satzungen, deren verbindliche Kartenwerke den Rahmen dieser Sammlung sprengen würden, sind nicht mit aufgenommen worden.
Die Normen der Ortsrechtssammlung sind redaktionell bearbeitet, es handelt sich daher nicht um die verbindliche Veröffentlichung (Bekanntmachung) der Regelwerke. Maßgeblich für die konkrete Fassung sind allein die amtlichen Bekanntmachungen, die z. B. für Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen im Rheinischen Anzeiger erfolgen. Insoweit wird keine Gewähr für die Richtigkeit der hier dargestellten Ortsrechtstexte übernommen, auch wenn die Ortsrechtssammlung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden ist.
Die wichtigsten ortsrechtlichen Bestimmungen sind für Sie hier nach Fachbereichen zusammengefasst.