Unbedenklichkeitsbescheinigung
Beschreibung
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird unter Umständen benötigt, um die Solvenz oder die Gewerbezuverlässigkeit zu bescheinigen, und kann für die Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung über das Erfüllen seiner kommunalen Zahlungsverpflichtungen, d.h. eine Bestätigung, dass seitens der Stadt Dormagen keine rückständigen Forderungen bestehen.
Voraussetzung: Es dürfen keinerlei offene Forderungen der Stadt Dormagen gegen den Antragsteller bzw. Bescheinigungsinhaber bestehen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche zur Klärung der finanziellen Zuverlässigkeit und Fertigung der Bescheinigung.
Gebühren
- 22,00 Euro
Benötigte Unterlagen
- falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- Personalausweis