Brandschau
Beschreibung
Die Brandschau ist eine regelmäßige Überprüfung von brandschaupflichtigen Objekten (auch zusammen mit anderen Ämtern). Die Brandschau wird in der Regel in Abständen von fünf Jahren durchgeführt .
Eine Terminabsprache und das entsprechende Anschreiben erfolgen durch das Amt. Je nach Aufwand bzw. Größe und Nutzung des Objektes kann die Brandschau zwischen einer und acht Stunden dauern.
Gebühren
- 48,06-62,38 € pro Stunde
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Brandschauverordnung NRW (BrSchVO) vom 12.06.1984