Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, allgemein
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
Die Angaben können hier nur allgemein gehalten werden. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Voraussetzungen
Lebensunterhalt: Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie
bei Arbeitnehmern:
- Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und erwerbstätigen Kindern),
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, gegebenenfalls auch vom Ehegatten und von erwerbstätigen Kindern),
- Arbeitserlaubnis/-berechtigung,
- Arbeitsvertrag
bei Selbstständigen/Freiberuflichen:
- Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis,
- Gewerbeanmeldung
bei nichterwerbstätigen Ehegatten:
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch andere Familienmitglieder (wie vorstehend)
Ausreichender Wohnraum:
- Nachweis ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag beziehungsweise Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl (nur erforderlich, wenn der Mietvertrag der Behörde nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegt wurde).
- Nachweis der Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung - Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters beziehungsweise aktueller Kontoauszug)
- Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins und Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes/Wohngeldes)
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Erklärung über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft
- gültiger Nationalpass
- Bei Ersterteilung Schulbescheinigung für schulpflichtigen Kindern
- biometrietaugliche Passbilder
- Erklärung über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft(Link)
- Antragsformular (Link)
- Wohn/Mietbescheinigung
- Arbeitgeberbescheinigung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 27 und folgende AufenthG
Gesetze im Internet (externer Link)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Lukas Szymanski
E-Mail: lukas.szymanski[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-524
zum Kontaktformular
E-Mail: lukas.szymanski[@]stadt-dormagen.de
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