Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der

  • alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden und
  • die jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist

benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb braucht man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis, wenn eine bereits bestehende Gaststätte übernommen werden soll oder Änderungen an den Räumlichkeiten vorgenommen werden sollen.

Weiterhin sind sämtliche Gebühren vorab zu zahlen. Die Erteilung der Erlaubnis kann erst nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen erfolgen. Bedenken Sie bei der Antragstellung, dass auch die Erlaubnisausstellende Behörde noch weitere Behörden beteiligen und Unterlagen anfordern muss. Stellen Sie den erforderlichen Antrag daher frühzeitig vor dem beabsichtigten Eröffnungstermin, damit dieser nicht gefährdet wird. Sie dürfen den Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie im Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind.

Außenterrassennutzung
Wenn Sie eine Außenbewirtung auf Privatgelände errichten möchten, müssen Sie zunächst klären, ob der Vermieter damit einverstanden ist. Wenn Sie über die Fläche verfügen können, beantragen Sie bei der erstmaligen Einrichtung der Terrasse eine Gaststättenerlaubnis für den Alkoholausschank beim Ordnungsamt.

Wenn Sie eine Außenbewirtung im öffentlichen Straßenraum errichten möchten, benötigen Sie neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie ebenfalls beim Ordnungsamt beantragen können.

Merkblatt zum Antrag einer Gaststättenkonzession

Gebühren

Die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis wird im Einzelfall berechnet und mit Antragstellung im voraus fällig. Dabei ist die Größe des Objektes und die beantragte Betriebsart entscheidend. Die Gebührenspanne erstreckt sich zur Zeit von 150,00 bis 5.000,00 €.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Bauzeichnungen (Grundriss- und Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
  • Nutzflächenberechnung
  • Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
  • Gewerbezentralregisterauszug (zu beantragen bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen
  • Auszug aus der Schuldnerdatei des Amtsgerichts. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes: Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskanner (oder vergleichbarer Nachweis)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH und eingetragene Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden. Die Antragsunterlagen müssen vollständig eingereicht werden, damit das Verfahren eingeleitet werden kann.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt