Immisionsschutzgesetz, Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

 

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz

Der Antrag sollte mindestens zehn Tage vor dem

Stattfinden einer Veranstaltung vorliegen. Die Bearbeitungsdauer

beträgt etwa fünf Tage.

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt