Immisionsschutzgesetz, Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz
Der Antrag sollte mindestens zehn Tage vor dem
Stattfinden einer Veranstaltung vorliegen. Die Bearbeitungsdauer
beträgt etwa fünf Tage.