Zuschüsse, Jugend und Soziales
Beschreibung
Die Stadt Dormagen fördert Maßnahmen für Dormagener Kinder und Jugendliche sowie Einrichtungen im Stadtgebiet, die der Intention des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) entsprechen. Die Förderung erfolgt durch Beratung , Zusammenarbeit, sonstige Hilfe und finanzielle Zuwendungen.
Finanzielle Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Informationsbroschüre mit detaillierten Informationen zum Herunterladen:
Formulare
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Stadtjugendplan, Position 1.1 bis 1.5
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Stadtjugendplan, Position 2.1 bis 2.5
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Stadtjugendplan, Position 2.6
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Stadtjugendplan, Position 4.1
Zuständige Organisationseinheit(en)
Jugend- und Sozialförderung/Integrierte Sozialplanung