Spielautomaten, Geeignetheitsbestätigung
Beschreibung
Geldspielgeräte nach der Gewerbeordnung können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellort den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Gebühren
Verwaltungsgebühr für die Geeignetheitsbestätigung
- Aufstellort in Gaststätten 50 €
- Aufstellort in Spielhallen 300 €
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag mit Angabe des Aufstellortes sowie Art und Anzahl der Geldspielgeräte
- Allgemeine Aufstellerlaubnis nach § 33 c Gewerbeordnung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
§ 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung