Kultusminister-Konferenz

Beschreibung

KMK (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder)

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Sie beruht auf einem Übereinkommen der Länder.

Für die Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist von Bedeutung, dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 im Wesentlichen bei den Ländern liegen (sog. Kulturhoheit der Länder). Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung "Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel, einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen".

Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern. Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben: die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren, auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken, die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und der Organisation der KMK finden Sie unter der u. a. Internetseite:

Link:

Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

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