Erschließungsbeitrag, Kostenerstattungsbetrag, Straßenausbaubeitrag, Antrag auf Stundung
Beschreibung
Erschließungsbeiträge
Diese werden erhoben für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) und die städt. Beitragssatzung.
Diese werden erhoben für die nachmalige Herstellung (Erneuerung) bzw. Verbesserung einer Straße. Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten sind nicht beitragsfähig. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG/NW) und die städtische Beitragssatzung.
Ausgleichsabgabe/Kostenerstattungsbetrag
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Anna-Carina Hufer
E-Mail: anna-carina.hufer[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133/257-334
zum Kontaktformular
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