Bauaufsichtliche Genehmigungs- und Freistellungsverfahren

Beschreibung

Durchführung aller bausichtlichen Genehmigungs- und Freistellungsverfahren, Ordnungsbehördliches Einschreiten, Bauüberwachung zur Förderung und Überwachung der Bautätigkeit innerhalb der Stadt unter Beachtung der Ziele der Stadtentwicklung und der gesetzlichen Bestimmungen

Gebühren

Berechnungsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) bzw. die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dormagen vom 29.10.2001 (bei Einsichtnahmen in Hausakten)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

BauO NRW, Verordnungen, OwiG, OBG, BauGB, BauNVO, VwVfG

Zuständige Organisationseinheit(en)

Bauaufsicht und Bauverwaltung

Ansprechpartner(innen)