Bauberatung, Auskunft Baurecht und Bebauungsplan (B-Plan)

Beschreibung

Das klassische Instrument zur Ordnung des Baugeschehens ist der Bebauungsplan (B-Plan). Ein Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines abgegrenzten Teils des Gemeindegebietes. Wenn ein Bebauungsplan (B-Plan) Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen sowie über die örtlichen Verkehrsflächen enthält, wird die Zulässigkeit eines Vorhabens allein anhand dieses Bebauungsplanes (B-Plan) beurteilt. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes (B-Plan) nicht widerspricht und wenn die Erschließung gesichert ist.
Außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen ergänzen die Vorschriften über das Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) oder über das Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Zulässigkeit von Vorhaben.

Das "Lesen" eines Bebauungsplanes ist ohne Vorkenntnisse nicht ganz einfach. Wie bei einer Landkarte ist zu wissen, was bestimmte Zeichen, Buchstabenkombinationen und Farben zu bedeuten haben. Diese Darstellungsart ist in allen Bebauungsplänen dieselbe, weil in einer bundeseinheitlichen "Planzeichenverordnung" (PlanZV) diese Zeichen und Farben festgeschrieben sind.

Bauberatungen und Auskünfte zum rechtsverbindlichen Baurecht unter Angaben zum fraglichen Grundstück (Straße, Hausnummer, Gemarkung-Flur-Flurstück, Fotos, aktueller Lageplan) erteilt das Baubürgerbüro im Fachbereich Städtebau.

Die Anfrage kann persönlich oder schriftlich erfolgen, dann in einem formlosen Antrag mit allen erforderlichen Angaben.
Eine mündliche Anfrage kann in der Regel sofort erfolgen, die schriftliche Anfrage wird nach einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen beantwortet. Die Bearbeitungsdauer kann sich erhöhen, wenn die Anfrage unbeplante Gebiete betrifft oder Abstimmungsgespräche mit anderen Ämtern, Behörden, betroffenen Nachbarn o.ä. notwendig sind.

Das Baubürgerbüro ist seit 2007 das Kundencenter der städtischen Bauabteilungen, der Technischen Betriebe Dormagen und des Eigenbetriebs Dormagen. Damit wird den Bürgern im Technischen Rathaus eine zentrale Servicestelle mit durchgehenden Öffnungszeiten angeboten.

Anschrift:
Mathias-Giesen-Straße 11
41540 Dormagen
Raum 0.45 (Erdgeschoss)

ÖPNV-Information:
Buslinie: 882, Haltestelle: Technisches Rathaus

Gebühren

Gebühren für Kopien und Plos

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Baugesetzbuch
  • Baunutzungsverordnung
  • Planzeichenverordnung
  • Raumordnungsgesetz
  • Landesplanungsgesetz NRW
  • Landesentwicklungsprogrammgesetz NRW
  • weitere Fachgesetze sowie Vorgaben aus der Landes-/Regionalplanung (Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf - GEP 99) sowie aus Fachplanungen (z.B. Landschaftsplan Kreis Neuss - Teilabschnitt II - Dormagen)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Baubürgerbüro

Ansprechpartner(innen)