Tod eines Tieres

Beschreibung

Tote Tiere - Was tun? 

Tote Tiere müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsrecht über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Bitte wenden Sie sich für die Entsorgung an die Tierkörperbeseitigungsanstalt in Viersen:

Gustav Denzin GmbH
Tierkörperverwertung
Kühleheide
41748 Viersen

Telefon: 02162 / 30044
Fax: 02162 / 350111


Weitere Informationen und Entgelte der Tierkörperbeseitigungsanstalt

Für die Entsorgung von landwirtschaftlichen Nutztieren wird von der Tierkörperbeseitigungsanstalt keine Gebühr erhoben.

Alle anderen Entsorgungen sind entgeltpflichtig.
Die Entgelte richten sich für alle Entsorgungen seit dem
1. Juli 2004 nach der jeweils aktuellen von der Preisprüfstelle der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigten Entgeltliste für die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen. Diese Liste erhalten Sie von dem Entsorgungsunternehmen, der Gustav Denzin GmbH.

Weitere Auskünfte zur Tierbeseitigungspflicht erhalten Sie beim Veterinäramt.


Verstorbene Haustiere


Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund und Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht vergraben werden.

Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet.

Ansonsten kann das Tier auch beim behandelnden Tierarzt abgegeben werden.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihr verstorbenes Haustier auf dem Dormagener Tierfriedhof zu bringen:

Tierfriedhof Dormagen
Böttgerstraße 4
41540 Dormagen
Telefon: 0172 / 2000 625

Bitte erfragen Sie in diesen Fällen die jeweiligen Gebühren bei Ihrer Tierärztin, Ihrem Tierarzt oder dem Tierfriedhof.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ordnungsamt