Zivil- und Katastrophenschutz

Beschreibung

Der Zivil- und Katastrophenschutz für das Stadtgebiet Dormagen ist organisatorisch im Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Dormagen angesiedelt. Hier werden zu allen denkbaren Szenarien mit möglichen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Konzepte erarbeitet und gepflegt, um einen möglichst koordinierten Ablauf zur:

  • Durchführung von Maßnahmen,
  • Informationsweitergabe an die Bevölkerung 
  • sowie Einbindung und Koordination weiterer Beteiligter/Hilfsorganisationen

zu gewährleisten.

Verantwortungsbereiche des Rhein-Kreis- Neuss und der Stadt Dormagen

Im Zivil- und Katastrophenschutz wird grundsätzlich zwischen Großschadensereignissen und lokalen (Katastrophen-)Ereignissen differenziert. Während im ersten Fall der Rhein-Kreis Neuss als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig ist und für die Bewältigung des Ereignisses auf den Dormagener „Stab für Außergewöhnliche Ereignisse“ zurückgreift, gibt es darüber hinaus verschiedenste Fälle, in denen ein eigenständiges Handeln der Dormagener Stadtverwaltung erforderlich ist. Damit auch Sie in einem möglichen Ereignisfall bestens vorbereitet sind, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Informationen, Angebote und Links zur Selbsthilfe zusammengestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Großeinsatzlage und Katastrophe?

Diese Begriffe werden in § 1 Abs. 2 des Gesetztes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz definiert.

1.    Eine Großeinsatzlage ist ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann.

2.    Eine Katastrophe ist ein Schadensereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung der zuständigen Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

Wer koordiniert im Ereignisfall?

Im Falle eines Ereignisses (Stromausfall, Hochwasser, etc.) tritt der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ zusammen, der in einem ersten Schritt die Lage sondiert, um anschließend zentral alle verwaltungsseitig anfallenden Schritte zu koordinieren. Unterstützt wird der SAE durch eine Einsatzleitung vor Ort. Der SAE setzt sich aus folgenden Personen/Personengruppen zusammen:

1.    Bürgermeister
2.    Leitung des SAE
3.    Ständige Mitglieder des SAE (SMS)
4.    Ereignisspezifische Mitglieder des SAE (EMS)
5.    Koordinierungsgruppe (KOG)

Weiterführende Links zum Thema