Schwerbehindertenparkplätze, Einrichtung
Beschreibung
Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes mit dem Vermerk "ag" besitzen, haben die Möglichkeit, einen für sie "reservierten" Schwerbehindertenparkplatz in dem direkten Umfeld ihres Wohnhauses zu beantragen. Nach Überprüfung des Antrages und Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann ein solcher Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum eingerichtet werden.
Bei Fragen oder Anträgen zu Fußgängerüberwegen wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde im Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün.