Der Bürgermeister

Erreichbarkeit des Bürgermeisters:

Erik Lierenfeld
Telefon: 02133 257 9010
erik.lierenfeld[@]stadt-dormagen.de

 

Das Bürgermeisterbüro:

Dennis Dietz
Persönlicher Referent des Bürgermeisters
Telefon: 02133 257 9012 
dennis.dietz[@]stadt-dormagen.de

Kristina Hüfken
Assistentin des Bürgermeisters
Telefon: 02133 257 9011 
kristina.huefken@stadt-dormagen.de

Die Wahl

Der Bürgermeister wird direkt von den Dormagener Wahlberechtigten für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Bewerben können sich Deutsche und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen mindestens 23 Jahre alt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. In der ersten, konstituierenden Sitzung des Rates wird der neue Bürgermeister vereidigt und in sein Amt eingeführt.

Bei der Kommunalwahl 2020 vertrauten die Dormagener dem amtierenden Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD) mit einem Ergebnis von 63,7 Prozent erneut das Bürgermeisteramt an.

Der Rat wählt aus seiner Mitte die ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Verwaltungschefs. Sie vertreten ihn bei der Leitung von Ratssitzungen und bei Repräsentationen zu kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Anlässen. Die erste Stellvertreterin des Bürgermeister ist Katja Creutzmann (SPD), der zweite Stellvertreter des Bürgermeisters ist Rene Schneider (CDU) und die dritte Stellvertreterin des Bürgermeisters ist Susanne Stephan-Gellrich (B'90/Grüne).

Der Verwaltungschef

Als kommunaler Wahlbeamter leitet und beaufsichtigt er die Verwaltung und trägt die Verantwortung für ihre Arbeit. Bestimmte Aufgaben kann er sich vorbehalten bzw. einzelne Angelegenheiten persönlich übernehmen. Der Bürgermeister bereitet Beschlüsse des Rates und der einzelnen Fachausschüsse vor - unterstützt vom Ratsbüro. Diese führt er dann als Verwaltungschef aus. Hierbei unterliegt er der Kontrolle des Rates und ist ihm gegenüber verantwortlich.

Spätestens sechs Wochen nach der Wahl muss der Verwaltungschef den neu gewählten Rat zu seiner ersten Sitzung einberufen. Danach entscheidet er über die Einberufung des Rates. In bestimmten Fällen ist der Bürgermeister verpflichtet, ihn unverzüglich einzuberufen. Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung muss vom Bürgermeister öffentlich bekanntgemacht werden.

Der Politiker

Der Bürgermeister führt von Amtswegen den Vorsitz im Hauptausschuss. Er hat das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen anderer Ausschüsse teilzunehmen. Auf Wunsch ist ihm das Wort zu erteilen.

Der Bürgermeister legt die Tagesordnung einer Ratssitzung fest. Dabei muss er Vorschläge berücksichtigen, die ihm innerhalb einer festgelegten Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Die Leitung der Ratssitzungen - hier verfügt er über ein Stimmrecht - gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Der Bürgermeister entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Ratsbeschluss oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen wurden. Er ist verpflichtet, das Gremium über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten. In gesetzlich festgelegtem Rahmen kann der Bürgermeister die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften nach außen vertreten.