Wir suchen eine/n Beigeordnete/n

Die Stadt Dormagen ist mit circa 65.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine mittelgroße Stadt und schafft die perfekte Balance zwischen familiärer Atmosphäre und vielfältigen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten. Sie liegt im Mittelpunkt der beiden Großstädte Köln und Düsseldorf und zeichnet sich sowohl durch die vielen grünen Wälder als auch zahlreichen Ausflugs- und Entdeckungsziele aus. Unsere Auszeichnungen sprechen für sich: Familienfreundliche Arbeitgeberin, Kinderfreundliche Kommune, Ort der Vielfalt, Fairtrade-Stadt, Global Nachhaltige Kommune und je nach Themenfeld noch einige mehr.

Bei der Stadt Dormagen ist ab dem 01.05.2023 die Stelle einer bzw. eines

Ersten Beigeordneten (m/w/d)

vakant und zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen. Der/Die Erste Beigeordnete wird vom Rat zum/zur allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters bestellt und ist Teil des Verwaltungsvorstandes.

Der zu übertragende Geschäftsbereich umfasst die Fachbereiche Recht und Ordnung sowie Bildung, Kultur und Sport und Integration mit über 150 Mitarbeitenden. Eine Änderung der künftigen Aufgabenbereiche bleibt vorbehalten.

Zu den Aufgaben zählt insbesondere die professionelle und kompetente Leitung sowie die strategische Weiterentwicklung des übertragenen Geschäftsbereiches inklusive der Führung des entsprechenden Personals. Wir suchen sowohl eine engagierte wie auch entscheidungsfreudige Persönlichkeit, welche sich der gesamtverantwortlichen Initialisierung und Steuerung zukunftsorientierter Organisations- und Strukturprojekte ebenso wie einer emphatischen und talentorientierten Entwicklung des zugeordneten Personals verschreibt. Unerlässlich ist dabei eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes.

Darüber hinaus sind repräsentative Tätigkeiten wahrzunehmen und ein ständiger konstruktiver Dialog mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dormagen sowie weiteren öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren und Akteurinnen zu gewährleisten.

Besoldung

Die Anstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit (Wahlbeamtin bzw. Wahlbeamter) für die Dauer von acht Jahren mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe B 3 LBesO NRW und im Falle einer Wiederwahl nach B 4 LBesO NRW.

Ihr Anforderungsprofil

Sie erfüllen die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen gemäß § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und können eine ausreichende Erfahrung für das Amt als Beigeordnete/r anhand Ihres bisherigen Werdegangs nachweisen. Weiterhin ist die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, zwingende Voraussetzung.

Vorzugsweise sind Sie eine Persönlichkeit, die neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen ein ausgeprägtes kooperatives und wertschätzenden Führungsverhalten sowie in der Praxis erprobte Managementkompetenzen vorweisen kann. Sie zeichnen sich auch in herausfordernden Situationen durch Ihr methodisches Vorgehen und Ihr Kommunikationsgeschick aus.

Des Weiteren gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung in das Beamtenverhältnis, insbesondere nach § 7 Beamtenstatusgesetz. Eine Wohnsitznahme in Dormagen wird begrüßt.

Ihre Bewerbung

Ihre Bewerbung ist bis spätestens einschließlich 20.10.2022 schriftlich an

Bürgermeister Erik Lierenfeld
- vertraulich -
Paul-Wierich-Platz 2
41539 Dormagen

oder per E-Mail an BewerbungBG@stadt-dormagen.de zu richten. Die Auswahlgespräche werden dann voraussichtlich am 11.11. und 12.11.2022 stattfinden.

Für weitere Auskünfte und etwaige Rückfragen zu der Stellenausschreibung steht Ihnen der Bürgermeister Erik Lierenfeld (Tel. 02133-257 424) zur Verfügung.

Die Stadt Dormagen setzt sich für Chancengleichheit und Diversität in der Gesellschaft sowie im Stadtkonzern ein. Wir begrüßen daher die Bewerbungen aller Menschen unabhängig ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität. Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt. Schwerbehinderte werden nach dem SGB IX bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.