Es gibt viele verschiedene Arten von Namensbestimmungen:
- Bestimmung eines Ehenamens
Hierfür müssen beide Ehegatten, die sich am Tag der Eheschließung noch nicht für einen gemeinsamen Namen entschieden haben, anwesend sein. Gemeinsam bestimmen Sie dann einen Ehenamen. Der Annehmende hat die Möglichkeit, seinen vorangegangenen Namen voranzustellen oder anzuhängen. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geheiratet haben – einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Hinzufügung oder Ablegung eines Begleitnamens
Wenn Sie bereits nach deutschem Recht einen Ehenamen bestimmt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vorherigen Namen voranzustellen oder anzuhängen. Sie können dies auch noch einmal widerrufen. Eine erneute Erklärung ist nicht möglich! Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geheiratet haben – einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt).
Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe
Nach Auflösung einer Ehe haben Sie die Möglichkeit, einen Namen wieder anzunehmen, den Sie vorher geführt haben. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Erforderlich hier sind ein gültiger Ausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Dieses ist in der Regel im Eheregister eingetragen. Haben Sie nicht hier geheiratet, wird zusätzlich zum Ausweis eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt.
Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen
Sie haben die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu ändern. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Geburtsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Geburtenregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geboren sind – einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt). Bitte bedenken Sie, dass Sie entsprechend diese Änderung allen Institutionen weiterleiten müssen!
Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
Bitte kontaktieren Sie das Standesamt und erkundigen Sie sich ausführlich!
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Angleichungserklärungen nach Art. 47 EGBGB
Als eingebürgerte/r Deutsche/r haben Sie die Möglichkeit, Ihren nach ausländischem Recht erworbenen Namen nach deutschem Recht anzugleichen. Voraussetzung ist, dass Sie nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger sind und einen gültigen Ausweis besitzen. Diese Erklärung darf nur einmal abgegeben werden, d. h. haben Sie eine solche Erklärung schon einmal abgegeben, ist eine erneute Namenserklärung NICHT möglich. Diese Erklärung ist kostenfrei und wird beim Standesamt I in Berlin vermerkt.
Die Kosten belaufen sich gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Namenserklärung gem. § 94 BVFG
Als Spätaussiedler haben Sie die Möglichkeit, Ihren nach ausländischem Recht erworbenen Namen nach deutschem Recht anzugleichen. Voraussetzung ist, dass Sie nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger sind und einen gültigen Ausweis besitzen (Registrierschein, Familienbuch auf Antrag, o. ä.). Diese Erklärung darf nur einmal abgegeben werden, d. h. haben Sie eine solche Erklärung schon einmal abgegeben, ist eine erneute Namenserklärung NICHT möglich (z. B. bei der Einreise nach Deutschland). Diese Erklärung ist kostenfrei und wird beim Standesamt I in Berlin vermerkt.
Die Kosten belaufen sich gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW auf 9,- € für die Bescheinigung.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der/des Vornamen/s
Mit dieser Erklärung können Sie Ihre Geschlechtszugehörigkeit und den Vornamen bestimmen, den Sie zukünftig führen möchten. Bitte beachten Sie die dreimonatige Bedenkzeit zwischen der Anmeldung der Erklärung und der Abgabe der finalen Erklärung!
Die Kosten belaufen sich auf 10,- € für die Anmeldung, 30,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung über die Namensänderung. Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, sind die Kosten hierfür ebenfalls 10,- €.
Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.
- Öffentlich-rechtliche Namensänderung
„Als öffentlich-rechtliche Namenänderung ist sowohl der Austausch des bestehenden Namens durch einen neuen Namen als auch die Veränderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise zu verstehen.“ (Quelle: bmi.bund.de)
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nicht über das Standesamt, sondern über den Rhein-Kreis Neuss
öffentlich-rechtliche Namensänderungen - Rhein-Kreis Neuss