Katalin Lazok
Katalin Lazok
Katalin Lazok
Foto by Lydia Schulze
Foto by Lydia Schulze
Foto by Lydia Schulze
Foto by Lydia Schulze

Herzlich Willkommen beim Standesamt Dormagen

 

Die Aufgaben des Standesamtes sind sehr vielfältig: wir begleiten Sie durch's Leben von der Geburt bis zum Sterbefall.

Für alles, was Ihren Personenstand betrifft, stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

Schauen Sie sich gerne hier um!

Ihr Team vom
Standesamt Dormagen
Paul-Wierich-Platz 1
41539 Dormagen


standesamt[@]stadt-dormagen.de
Telefon: 02133 257 3288
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
 

Eine Bitte von den Mitarbeitenden des Standesamtes: wenn Sie sich nicht ausreichend in deutscher Sprache verständigen können, bitten wir dringend darum, in Begleitung eines Dolmetschers/einer Dolmetscherin zu Ihrem Termin zu erscheinen.

Vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 ist die Verwaltung geschlossen.

Geburten in Dormagen

Sie haben ein Kind in Dormagen bekommen und möchten nun die Geburt beurkunden lassen?

Dann sind Sie hier richtig.

Für die Beurkundung einer Geburt sind Unterlagen vorzulegen:

  • gültige Ausweise Vater und Mutter
  • Anzeige des Krankenhauses oder der Hebamme über die Geburt eines Kindes
  • Namenserklärung über den (die) Vorname(n) des Kindes
  • bei verheirateten Eltern: Eheurkunde mit Hinweisen über die Geburt der Eltern
  • bei Ledigen: Geburtsurkunden und Vaterschaftsanerkennung mit oder ohne Sorgerechtserklärung
  • bei Auslandsbeteiligung: bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden!

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

Heiraten in Dormagen

Das Standesamt Dormagen hat Vieles zu bieten. Hier im Städtchen am Rhein können Sie sich an vielen attraktiven Trauorten das Ja-Wort geben:

An vorher festgelegten Trauterminen im Historischen Rathaus und im Kreismuseum Zons oder an mit den StandesbeamtInnen abgesprochenen Terminen bei Ambiente-Trauungen.

An folgenden weiteren Örtlichkeiten bietet das Standesamt Dormagen Ambiente-Trauungen an:

  • Kulturhof Knechtsteden
  • Klosterhof Knechtsteden
  • Wakebeach
  • Schloss Friedestrom
  • Altes Zollhaus
  • Schützenhaus Stürzelberg
  • Bootstrauungen
  • nach Absprache und vorheriger Besichtigung durch das Standesamt auch andere Örtlichkeiten möglich

Ab dem 06.12.2024 werden Candlelight-Trauungen im historischen Rathaus angeboten. Diese finden im Kerzenschein im historischen Rathaus mit ein paar persönlichen Worten statt. 

Die Termine für die offiziellen Samstagstrauungen und Candlelight-Trauungen finden Sie unter „Sondertrautermine“ weiter unten.

Für die Ambiente-Trauungen stehen - neben den fünf Mitarbeiterinnen des Standesamts - noch vier weitere Ambiente-StandesbeamtInnen zur Verfügung. Damit es „Ihr“ Tag wird, nehmen sich die StandesbeamtInnen für die Ambiente-Trauungen viel Zeit für die Vorbereitung Ihrer Hochzeitsrede und berücksichtigen – wenn möglich – gerne Ihre Wünsche und Ideen.

Auch wenn Sie nicht in Dormagen wohnen, können Sie sich nach vorheriger Anmeldung an Ihrem Wohnort-Standesamt hier in Dormagen trauen lassen.

Gerne berät Sie das Standesamtsteam über die Vorgehensweise, die vorzulegenden Unterlagen, Termine und die möglichen Kosten, usw.

Candlelight-Trauungen

Seit dem 06.12.2024 sind im Standesamt Dormagen Candlelight-Trauungen möglich.
Hier werden die Trauungen an festgelegten Terminen im Kerzenschein in romantischem Ambiente angeboten.
Anders als bei den regulären Trauungen haben die Brautpaare hier auch noch die Möglichkeit, uns ein paar
persönliche Worte mitzuteilen, damit wir ihre Traurede noch individueller gestalten können.

Informationen zu dem Prozedere und den Kosten erfragen Sie bitte beim Team des Standesamtes.

Die Termine, an denen Candlelight-Trauungen angeboten werden, finden Sie unter "Sondertrautermine" weiter unten.

Sondertrautermine

2024
16.11.2024   Historisches Rathaus
30.11.2024   Kreismuseum Zons (ausgebucht)
06.12.2024   Candlelight-Trauungen

2025
18.01.2025   Historisches Rathaus
25.01.2025   Candlelight-Trauungen
14.02.2025   Candlelight-Trauungen
15.02.2025   Historisches Rathaus
15.03.2025   Historisches Rathaus
12.04.2025   Historisches Rathaus
03.05.2025   Kreismuseum Zons (ausgebucht)
24.05.2024   Historisches Rathaus
14.06.2025   Historisches Rathaus
19.07.2025   Historisches Rathaus
16.08.2025   Historisches Rathaus
06.09.2025   Kreismuseum Zons
18.10.2025   Historisches Rathaus
15.11.2025   Historisches Rathaus
29.11.2025   Kreismuseum Zons
12.12.2025   Candlelight-Trauungen

Sterbefall in Dormagen

Wenn ein Angehöriger in Dormagen verstirbt, ist das Standesamt in Dormagen für die Beurkundung zuständig.

Für die Beurkundung des Sterbefalls sind Unterlagen vorzulegen. Wenn Sie nicht einen Bestatter beauftragt haben, oder Sie möchten sich einfach vorher schon um die Unterlagen kümmern, hier eine Auflistung der Dokumente, die für die Beurkundung notwendig sind:

  • gültiger Ausweis
  • bei Verheirateten Eheurkunde
  • bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bei Ledigen Geburtsurkunde
  • bei Auslandsbeteiligung: bitte erkundigen Sie sich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden

Alle Dokumente sind im Original vorzulegen.

Urkunden

Sind Sie in Dormagen geboren oder haben hier geheiratet? Und nun benötigen Sie eine Urkunde? Dann sind Sie hier richtig!

Gerne können Sie die Urkunde per Mail beantragen oder persönlich abholen. Wenn Sie persönlich hier erscheinen, rufen Sie bitte kurz vorher an, ob Ihr Register schon digitalisiert ist – dann brauchen wir es nur auszudrucken. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit. Die Gebühren können sowohl bar als auch elektronisch beglichen werden.

Wenn Sie die Urkundenanforderung per E-Mail bevorzugen, scannen Sie bitte gleichzeitg ein Ausweisdokument mit ein und geben Sie Ihre Adresse an. So können wir sicher feststellen, dass Sie berechtigt sind, die Urkunde anzufordern. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid. Sobald der Betrag von Ihnen beglichen ist, wird die Urkunde an Sie versandt.

Namensänderungen

Es gibt viele verschiedene Arten von Namensbestimmungen:

  • Bestimmung eines Ehenamens

Hierfür müssen beide Ehegatten, die sich am Tag der Eheschließung noch nicht für einen gemeinsamen Namen entschieden haben, anwesend sein. Gemeinsam bestimmen Sie dann einen Ehenamen. Der Annehmende hat die Möglichkeit, seinen vorangegangenen Namen voranzustellen oder anzuhängen. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geheiratet haben – einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)

Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Hinzufügung oder Ablegung eines Begleitnamens

Wenn Sie bereits nach deutschem Recht einen Ehenamen bestimmt haben, haben Sie die Möglichkeit, Ihren vorherigen Namen voranzustellen oder anzuhängen. Sie können dies auch noch einmal widerrufen. Eine erneute Erklärung ist nicht möglich! Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geheiratet haben – einen aktuellen Auszug aus dem Eheregister (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt).

Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Wiederannahme eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe

Nach Auflösung einer Ehe haben Sie die Möglichkeit, einen Namen wieder anzunehmen, den Sie vorher geführt haben. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Eheschließungsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Eheregister. Erforderlich hier sind ein gültiger Ausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil. Dieses ist in der Regel im Eheregister eingetragen. Haben Sie nicht hier geheiratet, wird zusätzlich zum Ausweis eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt.

Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Sie haben die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu ändern. Diese Erklärung geben Sie am besten beim Geburtsstandesamt ab, da die Erklärung erst wirksam wird mit Eintrag im Geburtenregister. Sie benötigen einen gültigen Ausweis – und, wenn Sie nicht in Dormagen geboren sind – einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt). Bitte bedenken Sie, dass Sie entsprechend diese Änderung allen Institutionen weiterleiten müssen!

Die Kosten belaufen sich gem. Gebührenverordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Einbenennungen

Bitte kontaktieren Sie das Standesamt und erkundigen Sie sich ausführlich!

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Angleichungserklärungen nach Art. 47 EGBGB

Als eingebürgerte/r Deutsche/r haben Sie die Möglichkeit, Ihren nach ausländischem Recht erworbenen Namen nach deutschem Recht anzugleichen. Voraussetzung ist, dass Sie nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger sind und einen gültigen Ausweis besitzen. Diese Erklärung darf nur einmal abgegeben werden, d. h. haben Sie eine solche Erklärung schon einmal abgegeben, ist eine erneute Namenserklärung NICHT möglich. Diese Erklärung ist kostenfrei und wird beim Standesamt I in Berlin vermerkt.

Die Kosten belaufen sich gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW auf 21,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Namenserklärung gem. § 94 BVFG

Als Spätaussiedler haben Sie die Möglichkeit, Ihren nach ausländischem Recht erworbenen Namen nach deutschem Recht anzugleichen. Voraussetzung ist, dass Sie nachgewiesen deutscher Staatsangehöriger sind und einen gültigen Ausweis besitzen (Registrierschein, Familienbuch auf Antrag, o. ä.). Diese Erklärung darf nur einmal abgegeben werden, d. h. haben Sie eine solche Erklärung schon einmal abgegeben, ist eine erneute Namenserklärung NICHT möglich (z. B. bei der Einreise nach Deutschland). Diese Erklärung ist kostenfrei und wird beim Standesamt I in Berlin vermerkt.

Die Kosten belaufen sich gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW auf 9,- € für die Bescheinigung.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der/des Vornamen/s

Mit dieser Erklärung können Sie Ihre Geschlechtszugehörigkeit und den Vornamen bestimmen, den Sie zukünftig führen möchten. Bitte beachten Sie die dreimonatige Bedenkzeit zwischen der Anmeldung der Erklärung und der Abgabe der finalen Erklärung!

Die Kosten belaufen sich auf 10,- € für die Anmeldung, 30,- € für die Erklärung und 9,- € für die Bescheinigung über die Namensänderung. Wenn Sie eine neue Geburtsurkunde benötigen, sind die Kosten hierfür ebenfalls 10,- €.

Bitte rufen Sie uns zwecks Terminabsprache an oder schreiben Sie eine E-Mail an standesamt[@]stadt-dormagen.de.

  • Öffentlich-rechtliche Namensänderung

„Als öffentlich-rechtliche Namenänderung ist sowohl der Austausch des bestehenden Namens durch einen neuen Namen als auch die Veränderung des bisherigen Namens im Lautbestand oder in der Schreibweise zu verstehen.“ (Quelle: bmi.bund.de)

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie nicht über das Standesamt, sondern über den Rhein-Kreis Neuss

öffentlich-rechtliche Namensänderungen - Rhein-Kreis Neuss

Sonstiges

Das Standesamt ist für alles zuständig, was Ihren Personenstand betrifft. Hierzu zählen u. a.

  • Wiederannahme von Namen
  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärungen (z. B. nach Einbürgerungen, für Vertriebene und Spätaussiedler)
  • Nachbeurkundung von Personenstandsfällen von Deutschen im Ausland
  • Änderungen des Geschlechtseintrags
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Eheanmeldungen für Eheschließungen außerhalb Dormagens

Bitte melden Sie sich vorher, um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und einen Termin zu vereinbaren!

Die Gebühren können sowohl bar als auch elektronisch beglichen werden.