Dienstleistungen

1. Personalausweis ändern bei Umzug

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Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Personalausweis aktualisieren lassen.

Zuständigkeiten 

Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Rathausgalerie, Kölner Straße 98-100 über Römerstraße.

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis,

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice

Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

2. Personalausweis erstmalig beantragen

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Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. 

Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen. 

Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. 

Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zu Ungültigkeit.


Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Rathausgalerie, Kölner Straße 98-100, 41539 Dormagen, Ausgang Römerstraße. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. 

 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. gegebenenfalls Ihr bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  2. gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Personenstandsregister. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

 

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweis können Sie einsehen unter:  Personalausweis - Kommunalportal-Stadt-Dormagen

 

 

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

 

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und eine Online-Terminvergabe finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

3. Personalausweis neu beantragen bei Namensänderung

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Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Rathausgalerie, Kölner Straße 98-100, über Römerstraße. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr.

 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. Gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

 

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises können Sie einsehen unter: Startseite - Kommunalportal-Stadt-Dormagen

 

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice.

Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

 

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und eine Online-Terminvergabe finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

4. Vorläufigen Personalausweis beantragen

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Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Rathausgalerie, Kölner Straße 98-100 über Römerstraße

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis,
  2. gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Personenstandsregister. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweis können Sie einsehen unter: Personalausweis (vorläufiger) - Kommunalportal-Stadt-Dormagen

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice

Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Ein vorläufiger Personalausweis wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter:  : timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

 

5. Reisepass beantragen

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Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in 

  • Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Bei Namensänderung wird der Reisepass ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Reisepass beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. 

Der Reisepass kann für Kinder von Geburt an ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der sogenannte Kinderreisepass abgeschafft. Es werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. 

Zuständigkeiten

Sie müssen den Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Personenstandsregister. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre). 

Kosten 

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €. 

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: Reisepass - Kommunalportal-Stadt-Dormagen

Verfahrensablauf

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt Sobald Sie den Reisepass abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. 

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt

6. Vorläufigen Reisepass beantragen

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Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: 

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis,
  2. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten 

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses können Sie einsehen unter:  Reisepass (vorläufiger) - Kommunalportal-Stadt-Dormagen

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice.

Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt.

Bearbeitungsdauer

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens 1 Jahr. Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses müssen Sie den vorläufigen Reisepass zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt