Allgemeine Informationen
Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in
- Länder außerhalb der EU reisen wollen
- Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.
Bei Namensänderung wird der Reisepass ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Reisepass beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Der Reisepass kann für Kinder von Geburt an ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der sogenannte Kinderreisepass abgeschafft. Es werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses.
Zuständigkeiten
Sie müssen den Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Personenstandsregister. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.
Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
- Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre).
Kosten
Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.
Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €.
Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: Reisepass - Kommunalportal-Stadt-Dormagen
Verfahrensablauf
Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.
Bearbeitungsdauer
Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt Sobald Sie den Reisepass abholen können, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter: timeacle - Stadt Dormagen Bürgeramt