Baugrundstücke Lupinenweg

Baugrundstücke in Dormagen - Rheinfeld im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 301 „Rheinfeld Oststraße“, 3. Änderung (Lupinenweg)

Wohnen am Rande der Innenstadt und doch mitten im Grünen – Rheinfeld macht‘s möglich. Noch heute ist der Ort von weiten Feldern und der Rheinaue umgeben.

Die Stadtmitte von Dormagen, mit ihrer guten Infrastruktur, ist in wenigen Minuten -auch fußläufig - erreichbar.

Im Ortsteil Rheinfeld selbst befinden sich neben einem guten Einzelhandelsangebot (Discounter, Hofladen) auch ein Kindergarten und eine Grundschule mit offener Ganztagsbetreuung.

Der direkte Anschluss an die B 9, die Nähe zu den Autobahnen A 46 und A 57 sowie der schnell zu erreichende Bahnhof sind auch für Berufspendler attraktiv. 

 

Die Stadt Dormagen vergibt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 301 „Rheinfeld Oststraße“, 3. Änderung ab sofort drei Grundstücke für den Bau von Doppelhaushälften und zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück DO/38/1035 zur Bebauung mit einem freistehenden Haus im Wege des Erbbaurechtes. 

Mit dem Erbbaurecht hat der Erbbauberechtigte das Recht, gegen Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses, auf einem bestimmten Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu unterhalten.

Das Erbbaurecht wird durch das Erbbaurechtsgesetz geregelt. Es wird begründet durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Erbbauberechtigten (hier: Interessent) und dem Grundstückseigentümer (hier: Stadt Dormagen) und anschließender Eintragung ins Grundbuch. Das Erbbaurecht ist ein eigentumsähnliches Recht.

Für das Erbbaurecht wird eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart. Das Erbbaurecht ist vererblich oder kann mit Zustimmung des Erbbaurechtgebers (hier: Stadt Dormagen) durch den Erbbauberechtigten veräußert werden. 

Die Stadt Dormagen stimmt einer Belastung des Erbbaurechtes bis zu einer Höhe von 90% der Herstellungskosten des Gebäudes zu.

 

Die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 301 „Rheinfeld Oststraße“, 3. Änderung.

Es wird empfohlen, eine Bauberatung einzuholen.

Ansprechpartnerin ist Frau Hachenberg, Bauaufsicht der Stadt Dormagen, Tel. 02133 257 6116 , Mail: Heike.Hachenberg[@]stadt-dormagen.de

Der Baubeginn ist möglich, sobald alle behördlichen Genehmigungen erteilt sind.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei dem Bau einer Doppelhaushälfte mit Ihrem Doppelhausnachbarn bzgl. der Bauweise (z.B. Geschosszahl, Dachform) einigen müssen. Die Kontaktdaten Ihres Doppelhausnachbarn erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches welches vereinbart wird, sobald Sie Ihr Interesse an einem Baugrundstück gegenüber der Stadt Dormagen, Fachbereich Städtebau, Liegenschaften zum Ausdruck gebracht haben. Ist eine Einigung nicht möglich, kann Ihre Interessensbekundung für das Baugrundstück wieder zurück genommen werden.

Das Grundstück Gemarkung Dormagen, Flur 38, Flurstück 1031 ist bereits bebaut. Die hier vorgegebene Bauweise ist auf dem Grundstück Gemarkung Dormagen, Flur 38, Flurstück 1030 zu übernehmen. 

 

Die Grundstücke werden in ihrem gegenwärtigen Zustand verkauft.

 

Informationen zur Entwässerung erhalten Sie bei den Technischen Betrieben Dormagen – Stadtentwässerung, Herr Krautwurst, Tel.: 02133/ 257-878, Mail: christoph.krautwurst[@]tb-dormagen.de.

Alle weiteren Leitungsanfragen stellen Sie bitte bei den jeweiligen Versorgungsträgern.

Bei der evd -Energieversorgung Dormagen GmbH- steht Ihnen Herr Thomas Bramers, Tel. 2133 971-45, Mail: netzvertrieb[@]evd-dormagen.de zur Verfügung. 

 

Das Baugrundstück muss innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Erbbaurechtsvertrages bezugsfertig bebaut sein.

Der jährliche Erbbauzins wird mit 3% von der Bemessungsgrundlage = 451,00 €/m² berechnet und anteilig vierteljährlich fällig.

 

Flurstück

Grundstücksgröße

Jährlicher Erbbauzins

Erbbauzins/Quartal

Do/38/1030

      333 m²

      4.505,49 €

       1.126,37 €

Do/38/1033

      254 m² 

      3.436,62 €

          859,16 €

Do/38/1034

      253 m²

      3.423,09 €

          855,77 €

Do/38/1035

      390 m²

      5.276,70 €

……1.319,18 €

 

Im Erbbaurechtsvertrag wird außerdem eine Wertsicherungsklausel aufgenommen. 

D.h. der Erbbauzins wird in demselben Verhältnis angepasst, wie sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Basisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte verändert.

Die Erhöhung oder Ermäßigung des Erbbauzinses soll jedoch nur erfolgen, wenn sich der gen. Lebenshaltungskostenindex um mehr als 10 % erhöht oder ermäßigt und mindestens drei Jahre seit Vertragsabschluss bzw. letzter Anpassung vergangen sind. Die Anpassung erfolgt vom Beginn des Kalenderjahres an, das dem Zeitpunkt des Über- bzw. Unterschreitens der 10%-Grenze folgt. 

 

Die Beiträge für den Kanalanschluss und die Erschließung sind in der Bemessungsgrundlage nicht enthalten. Die Geltendmachung der im folgenden genannten Beiträge erfolgt mit dem abzuschließenden Erbbaurechtsvertrag.

 

Flurstück

Grundstücksgröße

Kanalanschlussbeitrag

Erschließungsbeitrag

Do/38/1030

      333 m²

     1.702,46 €

7.387,78 €

Do/38/1033

      254 m² 

     1.298,58 €

5.635,12 €

Do/38/1034

      253 m²

     1.293,46 €

5.612,93 €

Do/38/1035

      390 m²

     1.993,88 €

8.652,35 €

 

Bitte beachten Sie, dass das Grundstück Do/38/1035 erst zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden kann. Einzelheiten werden Ihnen hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch erörtert.

Außerdem ist hier dringend zu berücksichtigen, dass das Flurstück Do/38/1035 mit einem sog. Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL 3) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger belastet ist (die im Plan mit GFL 3 festgesetzte Fläche für den privaten Abwasserkanal zugunsten der Eigentümer Memeler Str. 10-12).

Diese Fläche darf nicht überbaut werden. 

Fragen hierzu beantwortet Ihnen ebenfalls Herr Bramers von der evd.

Dieses Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL 3) wird sowohl per Baulast, als auch grundbuchlich gesichert.

 

Die Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Gas usw.) von der Grundstücksgrenze bis zum Neubau hat der Erwerber auf eigene Rechnung verlegen zu lassen.

Alle weiteren Nebenkosten, die mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages verbunden sind (insbesondere Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer) gehen zu Lasten des Erbbauberechtigten.

 

Ihr Interesse teilen Sie der Stadt Dormagen, Fachbereich Städtebau / Liegenschaften bitte schriftlich, ausschließlich per Mail (liegenschaften[@]stadt-dormagen.de) mit. Die Grundstücke werden nach Eingang der Interessensbekundungen vergeben. 

Vor Übersendung der Interessensbekundung wird dringend empfohlen Rücksprache mit einem Finanzdienstleister zu halten und zu klären, ob eine spätere Finanzierung Ihres Bauvorhabens möglich ist. 

Aus Ihrer Interessensbekundung lassen sich keine Verpflichtungen der Stadt Dormagen herleiten. Es können keine Ansprüche gegen die Stadt Dormagen geltend gemacht werden, insbesondere nicht aus der Nichtberücksichtigung Ihres Interesses oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks – aus welchen Gründen auch immer – nicht erfolgt.

Die Ausschreibung ist freibleibend. Sie stellt weder eine Ausschreibung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) / Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) noch ein Vergabeverfahren nach VOB/VOL/VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) dar. 

Auf den Bebauungsplan Nr. 301 „Rheinfeld Oststraße“, 3. Änderung (Lupinenweg) nebst textlicher Festsetzungen und Erläuterungen und den entsprechenden Lageplan wird Bezug genommen.

Ansprechpartnerinnen:

Stadt Dormagen, Fachbereich Städtebau - Liegenschaften und Umweltschutz,

Mail: liegenschaften[@]stadt-dormagen.de

Frau Krautstein, Tel. 02133 257 6138

Frau Busch, Tel. 02133 257 6133

 


Anlagen