Bauverwaltung
Erschließungsbeitrag
Dieser wird erhoben für die erstmalige Herstellung einer Straße. Rechtsgrundlagen der Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB) und die städt. Beitragssatzung.
Erschließungskostenbeitragsbescheinigung
Erschließungskostenbeitragsbescheinigung, Straßenanliegerbescheinigung, Beitragsbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Anwohnerbescheinigung oder eine Bescheinigung, ob das entsprechende Grundstück an eine öffentliche Verkehrsanlage angrenzt oder eine Bescheinigung, ob und ggf. in welcher Höhe für das betreffende Grundstück noch Erschließungskosten zu begleichen sind. Hierzu wird folgendes benötigt: Name und Anschrift des Antragstellers Name und Anschrift des/der Grundstückseigentümer/s falls Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sind, ist eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers erforderlich Grundstücksangaben (Straßenlage, Gemarkung, Flur und Flurstück)
Der Antrag kann persönlich, schriftlich (formlos) oder per Fax/E-Mail erfolgen. Leider ist eine telefonische Antragstellung nicht möglich. Die Bescheinigung kann abgeholt oder zugeschickt werden.
Gebühr: 10 Euro
Ansprechpartnerin:
Karina Czaja
Tel.: +49 2133 257-6119
E-Mail: karina.czaja@stadt-dormagen.de