Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung seines Geltungsbereiches und stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar. Ein Bebauungsplan betrifft jeden Bürger direkt, denn er bestimmt genau was, wo, in welcher Weise und Umfang gebaut werden darf. Die Bebauungspläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den Bau der erforderlichen Erschließungsanlagen.
Festsetzungen werden unter anderem getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
- zu den Verkehrsflächen.
Manche, sogenannte einfache Bebauungspläne, enthalten nur einzelne Festsetzungen.
Flächennutzungsplan
Am 24.06.2021 hat der Rat der Stadt Dormagen den neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt beschlossen. Seit dem 04.12.2021 - dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans durch die Bezirksregierung Düsseldorf - ist der neue Flächennutzungsplan wirksam.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen besteht aus der eigentlichen Planzeichnung, der Beikarte HQextrem, der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht mit seinen Flächensteckbriefen zu allen während der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans besonders untersuchten Flächen. Darüber hinaus wurde eine zusammenfassende Erklärung verfasst, der die wesentlichen Verfahrensschritte und Abwägungsergebnisse wie auch eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Umweltberichtes zu entnehmen ist.
Die Unterlagen zum wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Dormagen erreichen Sie über diesen Link:
Die Unterlagen zur Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Dormagen erreichen Sie über diesen Link:
Aufgaben des Flächennutzungsplans
Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Stadt Dormagen. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Stadt Dormagen.
Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, gewerbliche Bauflächen und Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel dargestellt. Nicht bebaute bzw. nicht zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen etc. Das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen finden sich ebenso wie der schienengebundene Verkehr im Flächennutzungsplan wieder.
Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen u.a. Fachplanungen (z.B. Ausbau der A 57, Rheinwassertransportleitung, Netzausbauvorhaben Ultranet) vermerkt oder gekennzeichnet, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Dormagen von Belang sind.
(Aus-)Wirkungen des Flächennutzungsplans
Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Stadt Dormagen, also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.
Für die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere alle Dormagener*innen und alle Unternehmen im Stadtgebiet, entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben im Außenbereich herangezogen. Sollte dies der Fall sein, so wird dies von der Verwaltung im Rahmen der Bauberatung oder der Antragsstellung geklärt.
Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans
Der vorangegangene Flächennutzungsplan war fast 40 Jahre wirksam. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont von bis zu 15 Jahren. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, so gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Stadtgebiet treten neue und unvorhersehbare Entwicklungen ein, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen geändert werden muss. Der vorangegangene Flächennutzungsplan hatte gut 160 Änderungsverfahren durchlaufen. Über die Änderungen entscheidet der Rat der Stadt Dormagen. Die Öffentlichkeit wird dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), deren Planinhalte von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, wird kein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt. Nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem die allgemeinen Nutzungsarten des Bebauungsplans als neue Flächendarstellungen in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
Stadt Dormagen
Fachbereich Städtebau
Stadtplanung
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