Flächen, die nicht farbig hinterlegt sind, liegen nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes bzw. einer Satzung. In diesen Fällen wird die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den §§ 34 oder 35 Baugesetzbuch beurteilt. Wenn Sie Fragen zu den Beurteilungskritierien haben, sprechen Sie uns gerne an.
Hinweis
Alle hier gezeigten Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin, dem jeweiligen Ansprechpartner.
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