Zentren- und Einzelhandelskonzept
Ziel der Stadt Dormagen ist es, die Geschäftszentren in ihrer Versorgungsfunktion sowie als Mittelpunkte des öffentlichen Lebens, der Identifikation und der Kommunikation zu sichern und zu stärken.
Dementsprechend hat der Rat der Stadt Dormagen in seiner Sitzung im November 2019 das Zentren- und Einzelhandelskonzept 2019 der Stadt Dormagen mit der Dormagener Liste als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Zentren- und Einzelhandelskonzept 2019 PDF 8,6 MB