Ziel der Planung ist, durch Überplanung der vorhandenen Grünfläche im Sinne der Nachver-dichtung Wohnraum im Siedlungszusammenhang (Innenbereich) zu schaffen. Vorgesehen ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes, innerhalb dessen entlang der Märchenallee Doppelhaushälften und entlang des Rapunzelweges eine Reihenhausbebauung errichtet wer-den können.
Bp 432-6.Änderung - Vorentwurf
Bp 432-6.Änderung - Begründung
Bp 432-6.Änderung - Textliche Festsetzungen
Der vorgenannte Planvorentwurf mit seiner Begründung liegt gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 22.08.2022 beim Fachbereich Städtebau, Stadt-planung, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen, Erdgeschoss, während folgender Zei-ten zu jedermanns Einsicht aus: montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr; freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. In dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unter-richten lassen und sich zur Planung äußern. Auf Verlangen wird Ihnen Auskunft über die In-halte der Planungen erteilt. Die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen im Fachbereich ist auf Grund der Corona – Pandemie nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie unter Beachtung und Nachweisen zu den tagesaktuellen Corona-Regelungen der Stadt Dormagen möglich. Während der Auslegungszeit werden die Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Stadt Dormagen unter www.dormagen.de Leben in Dormagen Bau-en und Planen Stadtentwicklung Beteiligungen (https://www.dormagen.de/leben-in-dormagen/bauen-planen/stadtentwicklung/beteiligungen) sowie in dem zentralen Internetportal des Landes (https://www.bauleitplanung.nrw.de) zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Soweit in den ausliegenden Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so wer-den diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Innerhalb der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 1 BauGB von jedermann Stellung-nahmen an o. g. Stelle abgegeben, übersendet oder vorgetragen werden. Die Stellungnah-men können auch per E-Mail an stadtplanung@stadt-dormagen.de gesendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Sofern Stellungnahmen in Form von Unterschriftslisten eingereicht werden, wird gebeten, eine beauftragte Person zu benennen, mit dem der Schriftverkehr geführt werden soll. Abschriften der Rats- oder Aus-schussentscheidung werden der beauftragten Person in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir perso-nenbezogene Daten von Ihnen; dies sind die Kontaktdaten und die E-Mail-Adresse sowie alle Informationen, die Sie uns im Rahmen der Stellungnahmen mitteilen. Die Stadt Dormagen nimmt dabei den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dormagen un-ter www.dormagen.de/Impressum. Um unseren Service für Sie zu verbessern, aktualisieren wir die Internetseite ständig weiter. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich die Datenschutzerklä-rung auf der Internetseite von Zeit zu Zeit erneut durchzulesen.
Dormagen, den 07.07.2022
Stadt Dormagen
Der Bürgermeister
gez. Erik Lierenfeld