Elternbeiträge
Mit den verschiedenen Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer offenen Ganztagsschule) und -zeiten bietet die Stadt Dormagen u. a. eine Möglichkeit berufliche Tätigkeiten aufzunehmen oder fortzusetzen und trägt somit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Betreuung und Förderung der Kinder legen Grundlagen für die Entwicklung der Persönlichkeit, des sozialen Verhaltens und auch für den späteren schulischen Erfolg.
Für die Betreuung und Förderung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung, in Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagsschule haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß der Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder (TfK), in Kindertagespflege, in außerordentlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und sonstigen Betreuungseinrichtungen (z.B.: Schule von 8-13 Uhr, Betreuung „13 Plus“ o. ä.) öffentlich-rechtliche Beiträge zu entrichten.
Der monatlich zu zahlende Beitrag orientiert sich an den Einkommensverhältnissen der Eltern und ist zudem noch abhängig vom Alter des Kindes und der Betreuungsform, die für das Kind gewählt wurde.
Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern Beiträge zu leisten haben, ist bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen eine Erklärung zum Einkommen mit entsprechenden Nachweisen der Eltern abzugeben.