Betreuungsstelle für Erwachsene
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle unterstützen das Betreuungsgericht bei der Bestellung einer Betreuung für Erwachsene durch Sachverhaltsaufklärungen und Erstellung von Sozialberichten.
Sie beraten und informieren psychisch kranke, seelisch, geistig oder körperlich behinderte Menschen, deren Angehörige und interessierte Bürgerinnen und Bürger über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Wesentlicher Bestandteil dieser Tätigkeit ist auch die Beratung und Information über die Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen.
Sie nehmen die öffentliche Beglaubigung der Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vor.
Unterstützung und Beratung zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen finden Sie im Familienbüro:
Weitere Informationen:
Informationen zur Patientenverfügung