Warum muss die Vaterschaft zu meinem Kind überhaupt anerkannt werden?
Ein Kind hat im juristischen Sinne erst einmal keinen Vater, wenn die Mutter bei seiner Geburt ledig ist. Das Gleiche gilt, wenn die Ehe der Mutter bei Geburt Ihres Kindes bereits rechtskräftig geschieden ist.
Erst durch die Anerkennung der Vaterschaft wird ihr Kind dann mit dem Vater verwandt und es entstehen wechselseitige Unterhalts- und Erbansprüche.
Deshalb muss die Vaterschaft in einer ganz bestimmten Form anerkannt werden.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, ist die Vaterschaft bereits geregelt. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.