Jugendhilfe im Strafverfahren
Im Jugendstrafrecht steht der junge Mensch im Mittelpunkt des Verfahrens.
Unsere Aufgaben sind:
- Beratung über die Pflichten, Rechte und strafrechtlichen Folgen von jungen Menschen, die beschuldigt werden, bis zum 21. Lebensjahr eine Straftat begangen zu haben;
- Betreuung und Begleitung der Minderjährigen, ihrer Eltern und Heranwachsenden bereits vor der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens;
- Mitwirken im Gerichtsverfahren: dabei wird insbesondere über die Lebenssituation der Angeklagten und deren Entwicklung berichtet;
- Beratung über die weiterführenden Hilfsangebote und ggf. Einleitung und Durchführung der Erzieherischen Hilfen und Untersuchungshaftvermeidung;
- Begleitung der jungen Menschen und ggf. deren Familien während des Vollzugs (Untersuchungs- und Strafhaft).
Die Beratung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenfrei. Sie unterliegt der Schweigepflicht. Die Berichterstattung beim Gericht ist transparent, die Inhalte der Berichte werden mit den betroffenen gemeinsam besprochen.