Erzieherischer Kinder-/Jugendschutz

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz will Kinder, Jugendliche und Familien in Dormagen stärken, unterstützen und informieren.  

Zum einen richtet er sich an die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst. Zum anderen gilt es, Eltern und Erziehungsberechtigte in ihrer Aufgabe zu unterstützen, Kinder dazu zu befähigen, Risiken und Gefahren zu erkennen. Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes können sich aber auch an Erzieher*innen und sonstige pädagogisch Verantwortliche sowie an die gesamte Öffentlichkeit (Verwaltung, Politik, Polizei und Ordnungsbehörden, Gewerbetreibende, Verbände etc. ) richten.

Die Maßnahmen und Angebote im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wollen jungen Menschen ermöglichen, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Eine grundlegende Aufgabe liegt daher auch darin, dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und darin gestärkt werden diese wahrzunehmen.

Im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz werden geschlechtssensible und lebensweltorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche konzipiert und vernetzt.

Somit müssen die Fachkräfte im erzieherischen Kinder und Jugendschutz aufmerksam die Entwicklungen in den Lebenswelten der jungen Menschen und in der Gesellschaft verfolgen, um bedarfsgerecht und frühzeitig vorbeugende Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Kinder und Jugendliche werden dabei als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt ernst genommen.

 

Wenn Sie Fragen haben oder Beratung benötigen:

Familienbüro der Stadt Dormagen

Telefon 02133 257 444

Kindeswohlgefährdung, Kindesmisshandlung und -missbrauch

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie nimmt seinen Schutzauftrag wahr, wenn ihm gravierende  Hinweise für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen.

Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie die Sozialpädagogischen Dienste.

Kinder und Jugendliche können sich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden. Eine Beratung ist ebenfalls ohne Nennung des Namens möglich.

Wenn Sie Rat, Unterstützung und Hilfe benötigen, kontaktieren Sie die Sozialpädagogischen Dienste.

Fachkräfte aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Fachkräfte aus Schulen sowie Einrichtungen des Gesundheitssystems können sich ebenfalls im Jugendamt oder durch die insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kinderschutz beraten lassen.

Wenn Sie Fragen haben oder Beratung benötigen:

Familienbüro der Stadt Dormagen

Telefon 02133 257 444

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW: Informationen zum Kinderschutz des Landes NRW