Kindertagespflege

Als zertifizierte kinder- und familienfreundliche Kommune unterstützt die Stadt Dormagen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege als weiteren Baustein des Systems der Tagesbetreuung für Kinder.

In der Kindertagespflege werden regulär Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut. Für Kinder über drei Jahren kann die Kindertagespflege bei Bedarf im Anschluss an Kita oder Schule bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres angeboten werden (Randzeitenbetreuung). Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. Generell ist auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern möglich.

Im Unterschied zu den Kindertageseinrichtungen werden in der Kindertagespflege die Kinder in kleineren Gruppen betreut. So betreut eine einzelne Kindertagespflegeperson maximal fünf Kinder gleichzeitig und in einer Großtagespflege werden von mindestens zwei Kindertagespflegepersonen maximal neun Kinder betreut. Die Kindertagespflegeperson ist für die Kinder eine konstante Bezugsperson. Auch in der Großtagespflege wird jedem Kind eine feste Kindertagespflegeperson zugeordnet. Aus diesem Grund wird die Kindertagespflege auch oft als familienähnliche Betreuungsform bezeichnet.

Ein weiterer Unterschied zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Absprache der Betreuungszeiten zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson, unter Beachtung des Angebots der Kindertagespflegeperson. Im Gegensatz zur pauschalen Buchungszeit in Kindertageseinrichtungen wird die Betreuungszeit in der Kindertagespflege stundengenau festgelegt, genutzt und gefördert.

Die Stadt Dormagen erhebt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege festgelegte Elternbeiträge. Die Beiträge orientieren sich an den Einkommensgruppen und den entsprechenden Beitragssätzen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Für die erste Zeit der Eingewöhnung (pauschal 14 Tage) wird kein Elternbeitrag erhoben.

Jeder, der als Kindertagespflegeperson tätig werden möchte und dabei ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des / der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte, bedarf einer Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch die Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule der Stadt Dormagen.

Wie finde ich die passende Kindertagespflegeperson?

Grundsätzlich melden Eltern ihren Betreuungsbedarf zentral über den Kita-Navigator der Stadt Dormagen an. Dort können Sie ihr Kind in den Großtagespflegen vormerken (zu finden mit Adresse und Kontaktdaten) sowie die Kindertagespflege nach Stadtteilen auswählen. Aus Datenschutzgründen sind die Adressen und Kontaktdaten der Einzeltagespflegepersonen nicht im Kita Navigator hinterlegt, sondern werden passgenau im persönlichen Beratungsgespräch vermittelt.

Gerne können Sie die Beratung per Videogespräch im Virtuellen Bürgerbüro in Anspruch nehmen oder Sie nehmen per Email (kindertagespflege[@]stadt-dormagen.de) Kontakt mit der Fachberatung für Kindertagespflege auf. Die Fachberatung wird mit Ihnen einen Termin für ein Vermittlungsgespräch vereinbaren. Die Vermittlungsgespräche finden nach vorheriger Terminabsprache im Familienbüro der Stadt Dormagen statt.

Im Gespräch erhalten Sie ausführliche Informationen zur Kindertagespflege und unter Berücksichtigung Ihrer angegebenen Bedarfe, Wünsche und Auswahlkriterien und der Kenntnisse über die Angebote und Schwerpunkte der Kindertagespflegepersonen werden Ihnen die Kontaktdaten passgenauer Kindertagespflegepersonen vermittelt.

Kontaktaufnahme mit den Kindertagespflegepersonen

Die Kontaktaufnahme mit den Kindertagespflegepersonen erfolgt durch die Eltern. Beim ersten telefonischen Kontakt können Sie einen Kennenlerntermin vereinbaren. Bitte achten Sie vor Ort im Gespräch mit der Kindertagespflegeperson gut darauf, ob Sie sich eine langfristige Betreuung Ihres Kindes durch die Kindertagespflegeperson vorstellen können (siehe Merkkasten ‚Auswahl der Kindertagespflegeperson‘).

Für Ihr Kind wird die neu aufgebaute, enge Bindung zur Kindertagespflegeperson ein wichtiger Entwicklungsschritt sein, oftmals ist es der erste Beziehungsaufbau außerhalb der Familie. Zum Wohle des Kindes sollte es daher sowohl für die Eltern als auch für die Kindertagespflegeperson passen, sodass eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft bis zum Wechsel des Kindes in eine Kindertageseinrichtung geführt werden kann. Bei Zustandekommen der Betreuung schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag mit der Kindertagespflegeperson über die gemeinsam abgesprochenen Betreuungszeiten ab und stellen gleichzeitig bei der Stadt Dormagen den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege.

Der Übergang aus der Familie in die noch unbekannte Kindertagespflegestelle bedarf einer behutsamen Eingewöhnung und bedeutet für jedes Kind eine große Herausforderung an seine Fähigkeiten, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen und Beziehungen zu anderen Personen aufzubauen. Die Betreuung startet daher mit der Eingewöhnungszeit. Diese ist von der Dauer her sehr individuell, beginnt jedoch immer mit dem begleiteten Besuch der Kindertagespflegeperson. Das Kind kann so die neue Umgebung, die anderen Tagespflegekinder sowie die Kindertagespflegeperson angstfrei kennen lernen. Erst nach mehreren Tagen, an denen Kind und Bezugsperson für immer längere Zeiträume vor Ort sind und verschiedene Situationen im Tagesablauf bekannt sind, findet ein erster kurzer Trennungsversuch statt. Dabei verlässt die Bezugsperson nur kurz den Raum. Diese Trennungszeit wird langsam und kontinuierlich gesteigert, wenn das Kind sich auch gut von der Kindertagespflegeperson beruhigen und ablenken lässt, bis die gesamte Betreuungszeit abgedeckt werden kann. Die Länge der Eingewöhnungsphase ist abhängig vom Alter und der persönlichen Entwicklung des einzelnen Kindes. Für ein gut funktionierendes Kindertagespflegeverhältnis ist es wichtig, dass Kindertagespflegeperson und Eltern sich regelmäßig über den Tagesablauf und die Entwicklung des Kindes austauschen.

Ebenso wie es in der Kindertagespflege einer Eingewöhnung bedarf, soll auch die Ablösephase behutsam verlaufen. Sobald klar ist, dass die Kindertagespflege beendet werden soll, muss das Kind darauf vorbereitet werden. Eltern und Kindertagespflegeperson sollen dem Kind helfen, den Abschied schrittweise zu ermöglichen. Die Eltern und die Kindertagespflegeperson haben jederzeit die Möglichkeit, die Beratung durch die Fachberatung im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule der Stadt Dormagen in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartner

Kontakt bitte per Mail an: kindertagespflege[@]stadt-dormagen.de

Claudia Goldbach 

Marcel Wolf

 

Sie benötigen den Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege?

Dann melden Sie sich gerne ebenfalls per Mail unter: kindertagespflege[@]stadt-dormagen.de

Sie wollen Kindertagespflegeperson werden?

Für weitere Informationen schauen Sie gerne hierzu auf DIESE SEITE