Kindertagespflege
Als zertifizierte kinder- und familienfreundliche Kommune unterstützt die Stadt Dormagen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege als weiteren Baustein des Systems der Tagesbetreuung für Kinder.
In der Kindertagespflege werden regulär Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut. Für Kinder über drei Jahren kann die Kindertagespflege bei Bedarf im Anschluss an Kita oder Schule bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres angeboten werden (Randzeitenbetreuung). Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in angemieteten Räumlichkeiten statt. Generell ist auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern möglich.
Im Unterschied zu den Kindertageseinrichtungen werden in der Kindertagespflege die Kinder in kleineren Gruppen betreut. So betreut eine einzelne Kindertagespflegeperson maximal fünf Kinder gleichzeitig und in einer Großtagespflege werden von mindestens zwei Kindertagespflegepersonen maximal neun Kinder betreut. Die Kindertagespflegeperson ist für die Kinder eine konstante Bezugsperson. Auch in der Großtagespflege wird jedem Kind eine feste Kindertagespflegeperson zugeordnet. Aus diesem Grund wird die Kindertagespflege auch oft als familienähnliche Betreuungsform bezeichnet.
Ein weiterer Unterschied zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist die individuelle Absprache der Betreuungszeiten zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson, unter Beachtung des Angebots der Kindertagespflegeperson. Im Gegensatz zur pauschalen Buchungszeit in Kindertageseinrichtungen wird die Betreuungszeit in der Kindertagespflege stundengenau festgelegt, genutzt und gefördert.
Die Stadt Dormagen erhebt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege festgelegte Elternbeiträge. Die Beiträge orientieren sich an den Einkommensgruppen und den entsprechenden Beitragssätzen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Für die erste Zeit der Eingewöhnung (pauschal 14 Tage) wird kein Elternbeitrag erhoben.
Jeder, der als Kindertagespflegeperson tätig werden möchte und dabei ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des / der Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen möchte, bedarf einer Pflegeerlaubnis (§ 43 SGB VIII). Die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfolgt nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch die Fachberatung für Kindertagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend, Familien und Schule der Stadt Dormagen.